Die einst illegale Tauschbörse Napster ist in Österreich legal abrufbar und setzt auf ein Modell mit monatlicher Gebühr. Bald kommt Apples iRadio.
Wien/Awa/Sg. Noch sind es verschwindend wenig Menschen, die für digital abrufbare, aber nicht speicherbare Musik freiwillig eine monatliche Grundgebühr bezahlen. Laut dem deutschen Musikverband IFPI werden nur zwei Prozent der Musikumsätze mit Streamingdiensten wie Spotify erwirtschaftet. Dennoch setzen immer mehr Unternehmen auf das Geschäft mit der digitalen Musik.
Jüngster Neuzugang in Österreich ist seit Dienstag Napster. Die einstige illegale Online-Tauschbörse aus den USA, die 2001 abgeschaltet wurde, ist längst ein professionelles Unternehmen, das brav Lizenzgebühren an Plattenlabels zahlt. Die illegale Vorgeschichte sei bei Kunden und Labels längst vergessen, erklärt Europa-Chef Thorsten Schliesche der „Presse“. Vorbehalte gebe es bei der Musikindustrie nur noch bei werbefinanzierten „Gratis“-Angeboten. Napster setzt aber auf ein Modell mit monatlicher Gebühr. Um rund zehn Euro pro Monat kann der Nutzer auf 20 Millionen Lieder zugreifen; auf der Festplatte speichern ist – wie beim Konkurrenten Spotify – nicht möglich. Dafür gestatten Apps für PC und Smartphones auch eine Offline-Nutzung. Wer seine Musik ohnehin offline am mobilen Gerät hören kann, der bezahle nicht für einzelne Downloads, meint Schliesche.
iRadio: Werbefinanziert und gratis
Auch Apple will anscheinend neben dem Geschäft mit dem sehr erfolgreichen Onlineshop iTunes einen Musikstreamingdienst anbieten. Seit Tagen häufen sich die Gerüchte, dass der Konzern schon kommende Woche den Streamingdienst iRadio vorstellen und damit vor allem Konkurrent Google und seinen im Mai präsentiert Dienst „Play Music All Access“ angreifen will. iRadio soll angeblich werbefinanziert und damit für die Nutzer kostenlos sein. Für die Labels bedeutet das in der Regel geringere Lizenzgebühren. Dank des Erfolgs von iTunes ist Apple allerdings in einer sehr guten Verhandlungsposition.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2013)