Ex-Präsident

Sonderermittler will Wahlverschwörungs-Prozess gegen Trump im Jänner

Imago / Vincent Carchietta
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Sonderermittler Jack Smith pocht auf zügiges Vorgehen, während Donald Trump fordert, dass ein „solcher Prozess, wenn überhaupt, erst nach der Wahl stattfinden“ sollte.

Im Verfahren gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen Wahlverschwörung hat Sonderermittler Jack Smith einen Prozessstart Anfang kommenden Jahres beantragt. In einem am Donnerstag beim zuständigen Bundesgericht in der Hauptstadt Washington eingereichten Dokument schreibt Smith, die Auswahl der Geschworenen solle am 11. Dezember beginnen. Der Prozess selbst könnte dann am 2. Jänner starten. Trump will hingegen erst nach der Präsidentenwahl 2024 vor Gericht.

„Ein solcher Prozess sollte, wenn überhaupt, erst nach der Wahl stattfinden“, schrieb der Ex-Präsident am Donnerstag (Ortszeit) auf seiner Social-Media-Plattform „Truth Social“.

Der Sonderermittler will hingegen einen Start zwei Wochen vor Beginn der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner, bei denen Trump klarer Favorit ist. Die Öffentlichkeit habe ein „starkes Interesse an einem zügigen Prozess“, schrieb Smith zur Begründung. Zugleich würden mit dem vorgeschlagenen Terminkalender die Rechte des Angeklagten und seine Fähigkeit bewahrt, sich auf den Prozess vorzubereiten.

Es wird erwartet, dass Trumps Anwälte einen deutlich späteren Prozessbeginn beantragen. Eine Entscheidung wird von Bundesrichterin Tanya Chutkan getroffen.

Anklage wegen Verschwörung zum Betrug

Trump war in dem Fall vergangene Woche angeklagt worden. Der 77-jährige Republikaner soll laut Anklageschrift mit rechtswidrigen Mitteln versucht haben, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen. Trump hatte nach seiner Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden unter anderem falsche Wahlbetrugsvorwürfe erhoben und damit versucht, eine Bestätigung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Am 6. Jänner 2021 stürmten schließlich radikale Trump-Anhänger das Kapitol in Washington, als dort Bidens Wahlsieg endgültig zertifiziert werden sollte.

Trump wird unter anderem Verschwörung zum Betrug an den USA und Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs zur Last gelegt. Der Rechtspopulist, der bei der Präsidentschaftswahl im November 2024 das Weiße Haus zurückerobern will, hat in allen vier Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert.

Noch einige Fragen offen

Im Vorfeld des Prozesses müssen bereits zahlreiche juristische Fragen geklärt werden. Am Freitag wird sich eine Gerichtsanhörung mit der Frage befassen, inwieweit Trump sich öffentlich zu dem laufenden Verfahren äußern darf. Sonderermittler Smith hat eine Schutzanordnung beantragt, die dem Ex-Präsidenten strikte Regeln auferlegen soll. Konkret geht es um den Umgang mit Beweismitteln, die die Staatsanwaltschaft in Vorbereitung des Prozesses der Verteidigung zur Verfügung stellen muss.

Smith schrieb in seinem Antrag, eine Anordnung sei in diesem Fall „besonders wichtig, weil der Angeklagte zuvor öffentlich Äußerungen in den sozialen Medien über Zeugen, Richter, Anwälte und andere mit den Rechtsangelegenheiten (...) in Verbindung stehende Menschen gemacht hat“. Er verwies dabei unter anderem auf ein Zitat Trumps, der auf seiner Online-Plattform Truth Social gedroht hatte: „Wenn ihr mich verfolgt, werde ich euch verfolgen.“ (APA/DPA)

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