Gericht

22-Jähriger wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen zu 14 Jahren Haft verurteilt

APA / Georg Hochmuth
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Der junge Mann dürfte sich auf einer Party in Wien-Simmering gewaltsam an dem Mädchen vergangen haben. Sie leidet seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Mann bestreitet die Tat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 22-jähriger Mann ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Vergewaltigung eines 16 Jahre alten Mädchens zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag. Das nicht rechtskräftige Urteil fiel bereits in der Vorwoche, der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung - wie schon nach seiner Festnahme - nicht schuldig bekannt. Erst im Vorjahr war er bedingt aus einer Strafhaft entlassen worden.

Zu dem sexuellen Missbrauch kam es in der Nacht auf den 1. Jänner 2023 bei einer privaten Silvesterfeier in einer Wohnung in Simmering, an der die 16-Jährige in Begleitung zweier Freundinnen teilnahm. Dort hielt sich auch der spätere Täter auf, ein aus Libyen stammender Mann. Zuletzt war er wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden und vorzeitig unter Auflagen auf freien Fuß gekommen. Die 16-Jährige hatte den 22-Jährigen nie zuvor gesehen. Als sie sich alleine mit ihm in einem Raum befand, fiel er den erstinstanzlichen Feststellungen zufolge über die 16-Jährige her. Da sich das Mädchen wehrte, bedrohte er sie mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole, indem er dem Opfer diese gegen die Schläfe hielt. Danach verging er sich unter Anwendung weiterer Gewalt an dem ihm ausgelieferten Opfer.

Zimmertüre aufgetreten

Die Freundinnen hörten das Weinen der 16-Jährigen und versuchten, dieser zu Hilfe zu kommen. Der 22-Jährige blockierte allerdings die verschlossene Zimmertüre. Schließlich trat der Wohnungsbesitzer die Türe ein. Daraufhin ergriff der 22-Jährige die Flucht. Er konnte am darauf folgenden Tag mit Unterstützung der Wega an seiner Adresse in Meidling festgenommen werden. Die Schreckschusspistole sowie diverse Suchtmittel wurden dabei sichergestellt.

Vor Gericht stellte der Angeklagte den Vergewaltigungsvorwurf in Abrede. Er versicherte, er habe das Mädchen nicht mit Gewalt zum Sex gezwungen. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter) schenkte allerdings der Darstellung der Betroffenen glauben. Die psychischen Folgen der Tat machen dem Mädchen bis zum heutigen Tag und vermutlich noch geraume Zeit schwer zu schaffen, wie ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen zeigte. Die mittlerweile 17-Jährige leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und weiteren psychischen Auffälligkeiten. Der Grad ihrer seelischen Beeinträchtigung kommt laut Gutachten einer schweren Körperverletzung gleich.

Dieser Umstand sowie die Vorstrafen und der rasche Rückfall wurden bei der Strafbemessung erschwerend gewertet. Milderungsgründe fand der Schöffensenat keine, sodass bei einer Strafdrohung von bis zu 20 Jahren dem Gericht eine 14-jährige Freiheitsstrafe schuld- und täterangemessen erschien. Der 22-Jährige war damit nicht einverstanden, worauf die Staatsanwältin Berufung gegen die Strafhöhe anmeldete. (APA)

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