Gericht

„Tagespresse“: FPÖ scheitert mit einstweiliger Verfügung

Die angekündigte Wirthausprämie der blau-schwarzen Regierung in NÖ war der Anlass für die „Tagespresse“, viele Briefe zu versenden.
Die angekündigte Wirthausprämie der blau-schwarzen Regierung in NÖ war der Anlass für die „Tagespresse“, viele Briefe zu versenden.
  • Drucken

In der Sache „Fake Brief“ an niederösterreichische Gastrobetriebe wurde ein Antrag auf einstweilige Verfügung vom OGL abgewiesen. Ein Termin für die eigentliche Klage steht noch aus.

Was ist lustig? Das ist bekanntlich Ansichtssache. Die FPÖ Niederösterreich jedenfalls fand eine Aktion des Satire-Portals „Tagespresse“ nicht nur nicht lustig, sondern meinte auch, hier seien die Grenzen von Satire erreicht. Und reichte deshalb im Mai rechtliche Schritte ein. Stein des Anstoßes waren Fake-Briefe an niederösterreichische Gastronomen

So lasen diese im April verschiedene Tipps, wie sie am besten zur angekündigten Wirthausprämie der blau-schwarzen Regierung kommen könnten: mit einer „Panierquote“ etwa und der Umbenennung von medium-rare Steaks in „mittelrohe Fleischschnitten“. Angekündigt wurde in dem Schreiben auch ein anonymer Besuch durch einen Mitarbeiter einer vermeintlich neu geschaffenen „Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur“. Als Absender war die freiheitliche Landesgeschäftsstelle in St. Pölten angegeben. Die FPÖ war not amused und reichte Klage ein. Auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung, Gesamtwert 47.500 Euro.

Ein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Wiener Handelsgericht im Juni abgewiesen. Die FPÖ ging in Rekurs, dieser wurde nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien abgewiesen, berichtete Fritz Jergitsch, Chefredakteur von „Die Tagespresse“. Die FPÖ müsse für die Anwaltskosten aufkommen, so Jergitsch. Einen Termin für die eigentliche Klage gibt es noch nicht. (APA/red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.