Liberal betrachtet

Das Gefangenendilemma des Sebastian Kurz

Wenn Kurz – wie offensichtlich von der WKStA erwartet – ausgesagt hätte, dass er die Organe der Öbag bestimmt habe, hätte er jedenfalls juristisch die Unwahrheit gesagt.

Sebastian Kurz wird also von den Korruptionsstaatsanwälten wegen falscher Beweisaussage angeklagt. Im Vorfeld wird spekuliert, dass es vor allem um die Frage der Absichtlichkeit ginge. Die Tat selbst – also die Lüge – wird quasi vorausgesetzt. Das ist eine besonders perfide Art der Vorverurteilung. Daher hinterfragen wir die objektive Tatseite.

Jenseits linguistischer Spitzfindigkeiten geht es der WKStA um die Frage, ob Kurz hinsichtlich der Besetzung bestimmter Führungspositionen im staatsnahen Bereich richtig geantwortet hat. Kurz hat im parlamentarischen Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass er „involviert, im Sinne von informiert“ gewesen sei. Da im Koalitionsabkommen der ÖVP ein Nominierungsrecht hinsichtlich der Organfunktionen der Öbag eingeräumt worden sei, hätte – so die WKStA – Kurz diese Funktionen bestimmt und seine Aussage sei falsch. Zum Beweis für ihre Behauptungen hat die WKStA die Einvernahme von 20 Zeugen beantragt.

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