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Erneute Niederlage für Trump in Verleumdungsprozess

E. Jean Carroll vor dem Gericht in New York.
E. Jean Carroll vor dem Gericht in New York.REUTERS
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Die Richter erklärte mit Blick auf das Urteil vom Mai, eine erneute Verhandlung der Frage, ob die Autorin E. Jean Carroll missbraucht wurde, sei überflüssig. Trumps 2019 gemachte Äußerungen seien böswillig gewesen. Kaplan wies auch Trumps Forderung zurück, eine mögliche Verurteilung zu Schadensersatz mit dem ersten Urteil zu verrechnen.

Ex-US-Präsident Donald Trump hat in den juristischen Auseinandersetzungen mit der Schriftstellerin E. Jean Carroll erneut eine Schlappe einstecken müssen. Der Bundesrichter Lewis Kaplan entschied am Mittwoch, dass in dem derzeit laufenden zweiten Verfahren die Frage, ob Trump Carroll sexuell genötigt habe, nicht mehr geklärt werden muss. Dies sei in einem ersten Prozess bereits entschieden worden.

Somit geht es in der zweiten Klage Carrolls gegen den früheren Präsidenten nur noch um Schadensersatz. Die Schriftstellerin fordert von Trump mindestens zehn Millionen Dollar (9,32 Mio. Euro).

Carroll hat in einem ersten Verfahren gegen Trump recht bekommen. Vergangenen Mai war der 77-Jährige wegen sexueller Nötigung von Carroll verurteilt worden. Die Autorin hatte Trump vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. 2019 ging sie unter dem Eindruck von Berichten über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit.

Verleumdungsprozess beginnt im Jänner

Trump bezeichnete damals die Anschuldigungen unter anderem als Schwindel und Lüge. Carroll habe sich den Missbrauch ausgedacht, um den Verkauf ihrer Memoiren anzuheizen. Daraufhin reichte die Schriftstellerin eine zweite Klage wegen Verleumdung ein. Auch im Mai hatte der Ex-Präsident nach seiner Verurteilung die Vorwürfe wieder als erfunden zurückgewiesen und Berufung eingelegt.

Richter Kaplan erklärte mit Blick auf das Urteil vom Mai, eine erneute Verhandlung der Frage, ob Carroll missbraucht wurde, sei überflüssig. Trumps 2019 gemachte Äußerungen seien böswillig gewesen. Kaplan wies auch Trumps Forderung zurück, eine mögliche Verurteilung zu Schadensersatz mit dem ersten Urteil zu verrechnen. Im Mai hatte das Gericht eine Entschädigung von fünf Millionen Dollar zugunsten Carrolls beschlossen. Mit der Entscheidung Kaplans kann der Verleumdungsprozess am Bezirksgericht Manhattan am 15. Jänner 2024 beginnen.

Das Verfahren in Manhattan ist Teil einer Serie von Prozessen, mit denen sich Trump während seiner Kampagne für die Präsidentschaftswahl Ende 2024 auseinandersetzen muss. Allein zwei Verfahren drehen sich um den Vorwurf, seine Wahlniederlage 2020 manipulieren zu wollen. (APA)

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