Aufregung um neue Steuerregelung für Künstler

Aufregung neue Steuerregelung fuer
Aufregung neue Steuerregelung fuer(c) APA (Brussels Vincent Everharts)
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Teure Arbeitsmaterialien sollen künftig nur mehr absetzbar sein, wenn das Kunstwerk bereits verkauft wurde. Das Finanzministerium versteht die Aufregung nicht.

Für heftige Kritik sorgt eine Änderung im Einkommenssteuergesetz bei bildenden Künstlern in Österreich. Demnach können Arbeitsmaterialien, die mehr als 5000 Euro kosten, nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Kunstwerk auch verkauft wurde. Für Künstler mit hohen Anschaffungskosten - etwa für große Skulpturen oder bei der Arbeit mit teuren Materialien - ist die Regelung besonders gravierend, wie ORF III in der Sendung "Kultur Heute" am Mittwochabend berichtete. Mehrere Künstler, darunter Erwin Wurm, Eva Schlegel und Brigitte Kowanz, haben nun eine schriftliche Beschwerde bei Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) eingebracht. Die SPÖ forderte am Donnerstag eine Evaluierung der Situation.

Skulpturen oft erst Jahre später verkauft

Wurm erklärte in der ORF-Sendung, er habe jährliche Produktionskosten für Skulpturen von 600.000 bis 700.000 Euro. Diese würden nur zum Teil im gleichen Jahr, größtenteils erst Jahre später verkauft. Für ihn bedeute die "klamm und heimlich" umgesetzte Regelung, "entweder als Künstler aufzuhören, was nicht infrage kommt", oder ins Ausland zu gehen.

"In diesem Land wird man als Künstler, Kreativer oder Freiberufler wie der letzte Dreck behandelt", so Wurm. Schlegel ergänzte, dass mit der neuen Regelung ein Experimentieren für Künstler so gut wie unmöglich gemacht werde.

Steuerlücke ausgenützt?

Das Finanzministerium verteidigte die Gesetzesänderung dagegen mit einem Verweis auf "gezieltes Ausnützen" der "Steuerlücke" in der Vergangenheit. Die SPÖ-Staatssekretäre Josef Ostermayer und Andreas Schieder vermeldeten allerdings, es sei nicht im Interesse Österreichs, bildenden Künstlern das Schaffen von Kunstwerken zu erschweren oder gar zu verunmöglichen. "Gegebenenfalls werden wir uns für eine Neugestaltung dieser Regelung einsetzen."

Das Finanzministerium hat sich am Donnerstag gegen die Vorwürfe gewehrt. "Künstler können das weiterzuverarbeitende Material immer als Betriebsausgabe absetzen", hieß es am Donnerstag. "Das gilt für alle Materialien", stellte ein Sprecher des Ministeriums klar. Die Änderung habe somit keine Auswirkungen auf die künstlerische Tätigkeit.

"Ganze Aufregung ist heiße Luft"

Zwischen Erwin Wurm und Ministerin Maria Fekter (ÖVP) habe es auch bereits ein klärendes Gespräch gegeben: "Die ganze Aufregung ist heiße Luft."

(APA)

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