Fernöstliche Justiz: Recht bekommen in China

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Auch wenn das Verfahren gegen Bo Xilai politisch dominiert war: Chinas Ziviljustiz emanzipiert sich.

Wien. Die Verurteilung des gefallenen chinesischen Politstars Bo Xilai zu lebenslanger Haft stand deutlich unter dem Einfluss der Kommunistischen Partei: Die KP will damit einen Schlussstrich unter ein dunkles Kapitel ihrer Vergangenheit ziehen. Der aufsehenerregende Prozess kann aber nicht darüber hinwegtäuschen: Die chinesische Justiz emanzipiert sich von der Politik; Zivilprozesse in China sind nicht mehr der Super-GAU für westliche Unternehmen, der sie früher waren.

Zwar sorgte der Oberste Gerichtshof vor einigen Monaten für Aufsehen bei China-Experten: Ein österreichischer Unternehmer wollte eine relativ kleine Forderung gegen seinen chinesischen Geschäftspartner in Österreich einklagen. Nach allgemeinen Regeln wären chinesische Gerichte zuständig gewesen. Der OGH gab dem Kläger recht (7 Nc 4/13t): Eine Prozessführung in China sei in diesem Einzelfall unzumutbar. Der Rechtsweg an das Handelsgericht Wien sei daher zulässig. Das Rechtswesen der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt ist aber nicht so rückständig, wie es diese Entscheidung vermuten ließe.

Unterwegs zum Durchschnitt

Chinas Wirtschaft hat einen historisch einmaligen Aufstieg erlebt. Es wäre jedoch grundfalsch, China allein auf sein Wirtschaftswachstum zu reduzieren. Die Volksrepublik hat sich von einem der ärmsten Länder in vielerlei Hinsicht zu einem soliden Mittelklassestaat gewandelt. Ob Korruption, Pro-Kopf-Einkommen oder durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilprozessen: Das „Reich der Mitte“ wird seinem Namen gerecht und nimmt in den meisten Rankings Durchschnittsplätze ein. Klar ist, dass trotzdem noch viel Platz nach oben frei ist.

Parallel zum rasanten Wirtschaftswachstum baute China erstmals ein umfassendes Rechtswesen auf: mit besseren Gesetzen und besseren Gerichten. Die Zeiten sinostalinistischer Standgerichte oder kulturrevolutionärer Gesetzlosigkeit sind lange vorüber. Als der Reformer Deng Xiaoping 1978 an die Macht kam, gab es in China praktisch keine Gesetze; allein der Wille der Kommunistischen Partei zählte. 2011 gab die Parteispitze erstmals bekannt, dass nunmehr Gesetze für alle gesellschaftlichen Bereiche bestünden. Von Arbeitsrecht bis Zivilprozess: Zumindest auf dem Papier ist Chinas Rechtsordnung voll entwickelt.

Das ist eine reife Leistung, auch wenn die Praxis erwartungsgemäß noch hinter den Vorgaben herhinkt. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Grundrechte: So sieht die chinesische Verfassung durchaus ein Recht auf Meinungsfreiheit und andere Menschenrechte vor. Allerdings ist die Verfassung vor Gericht nicht einklagbar. Die regionale Ungleichverteilung des Wohlstands in China spiegelt sich außerdem im Gerichtssystem wider. Erstklassigen Gerichten in den reichen Küstenregionen stehen juristisch ungebildete Ex-Militärangehörige als Richter im armen Westen gegenüber.

Vorsorge ist immer besser als Nachsorge: Daher sollte schon im Vertrag mit einem chinesischen Partner an eine Streitsituation gedacht werden. Der Königsweg ist nach wie vor eine sorgsam formulierte Schiedsklausel. Um Schwierigkeiten bei der Vollstreckung zu vermeiden, sollte eine anerkannte Schiedsinstitution gewählt werden. Für ein Schiedsverfahren in China selbst muss eine chinesische Institution gewählt werden.

Schiedsvereinbarung erste Wahl

China vollstreckt aber auch ausländische Schiedssprüche. Ein überlegener österreichischer Partner könnte auf die Wahl des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich pochen. Dieses hat durch seine „Asia Road Shows“ einen guten Namen in China erworben. Dominiert dagegen der chinesische Partner, kann auch die Wahl einer renommierten chinesischen Institution – allen voran CIETAC (Peking) – akzeptabel sein. Ein vernünftiger Kompromiss sind Institutionen an neutralen Schauplätzen wie Hongkong (HKIAC) oder Singapur (SIAC).

Ohne wirksame Schiedsklausel müssen staatliche Gerichte angerufen werden. Hier ist vorsichtig Entwarnung zu geben. In den Pioniertagen der Öffnung war die Rechtsdurchsetzung in China höchst problematisch: Richter standen unter starkem Druck der Partei, zugunsten des lokalen Unternehmens und gegen Ausländer zu entscheiden – egal, wer im Recht war. Solche Tendenzen gibt es mancherorts immer noch: Die Argumente „Heimat“ und „Arbeitsplätze“ zählen bisweilen mehr als „Recht“ und „richterliche Unabhängigkeit“. Dazu kommt das leidige Thema Korruption.

Starke regionale Unterschiede

Dennoch ist nach einhelliger Auffassung chinesischer Rechtsexperten eine signifikante Professionalisierung der Justiz zu beobachten. Dies gilt zumindest für die reichen Städte im Osten und Süden Chinas. Dort sind die Richter mittlerweile gut ausgebildet; viele haben sogar an renommierten Universitäten im Ausland studiert. Auch hat der Druck der KP in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten seit Chinas WTO-Beitritt deutlich abgenommen. Sollte die Vereinbarung einer Schiedsklausel unmöglich sein, ist zumindest darauf zu achten, allfällige Streitigkeiten vor einem Gericht in einer wohlhabenden Region auszutragen. Eine solche Gerichtswahl ist bei Verträgen mit Auslandsbezug nach Chinas Zivilprozessrecht zulässig.

Peking forciert zurzeit die Mediation: Diese Art der Streitschlichtung passt auf den ersten Blick zum chinesischen Bedürfnis nach Harmonie und Vermeidung von Gesichtsverlust. Doch auch im Fernen Osten gilt: Wenn eine Seite nicht ernsthaft verhandeln will, muss erst wieder der Richter entscheiden.

Dr. Markus Moser war Forschungsassistent an der renommierten University of Hong Kong und ist Rechtsanwalt bei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte in Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2013)

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