Prozess

Frau wollte Tochter ersticken: 48-Jährige in Anstalt eingewiesen

Die Frau musste sich am Straflandesgericht in Graz verantworten.
Die Frau musste sich am Straflandesgericht in Graz verantworten.APA / Erwin Scheriau
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Das Mädchen konnte flüchten. Die Mutter ist geständig. Sie ist dem Gerichtspsychiater zufolge aber nicht zurechnungsfähig gewesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Eine 48-Jährige ist am Donnerstag in Graz von einem Geschworenensenat in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Sie soll im Mai versucht haben, ihre Tochter zu ersticken. Die Frau leidet an einer psychischen Erkrankung. Nach eigenen Angaben wollte sie Suizid begehen und auch die Zwölfjährige töten. Das Mädchen wehrte sich jedoch heftig und konnte flüchten. Die Betroffene war sofort geständig, sie wurde vom Gerichtspsychiater als nicht zurechnungsfähig eingestuft.

Die Steirerin „fühlte sich dem Alltag nicht mehr gewachsen“, beschrieb es Staatsanwalt Christian Kroschl. Die Frau lebte allein mit ihrer Tochter. Als ihre Mutter 2023 starb, brach ihr letzter Halt weg. Sie habe sogar Angst gehabt, alleine einkaufen zu gehen, erzählte sie vor Gericht mit leiser Stimme unter Tränen. Sie suchte Hilfe bei einer Therapeutin, bei ihrer Ärztin, doch irgendwie „ist sie durch unser an sich sehr gutes Netz gerutscht“, meinte der Verteidiger.

Eine „plötzliche Entscheidung“

Am 1. Mai sah sie keinen anderen Ausweg mehr, als Suizid zu begehen und ihre Tochter zu töten. Davor seien Tage voller Verzweiflung und Schlaflosigkeit gelegen. „Der Suizid war geplant, aber es war eine plötzliche Entscheidung“, versuchte die 48-Jährige zu erklären. „Wollten Sie das Kind mitnehmen?“, fragte Richterin Angelika Hacker. Die Frau bejahte: „Ich habe Angst gehabt, dass sie mich findet und ein Leben lang darunter leiden muss“, lautete ihre Erklärung.

Sie überraschte das Kind im Schlaf. Doch die heute 13-Jährige konnte sich ins Bad flüchten. Die Frau verständigte dann ihren Bruder in Deutschland, dieser rief eine Schwester an, und so wurde die Hilfskette in Gang gesetzt.

Gerichtspsychiater Manfred Walzl sprach von einer „schwer depressiven Episode mit psychotischen Symptomen“, die psychologische Sachverständige Anita Raiger ortete außerdem eine „schwere Angststörung“. Aufgrund der Expertisen plädierte der Ankläger für eine Einweisung in ein therapeutisch-forensisches Zentrum, und die Laienrichter folgten seiner Empfehlung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (APA)

Hilfe bei Suizidgefahr

Es gibt eine Reihe Hilfseinrichtungen und Anlaufstellen für Menschen in akuten Krisensituationen. Unter www.suizid-praevention.gv.at findet man Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken.

Telefonische Hilfe gibt es auch bei:

Kriseninterventionszentrum (Mo-Fr 10-17 Uhr): 01/406 95 95, kriseninterventionszentrum.at
Rat und Hilfe bei Suizidgefahr 0810/97 71 55
Psychiatrische Soforthilfe (0-24 Uhr): 01/313 30
Sozialpsychiatrischer Notdienst 01/310 87 79
Telefonseelsorge (0-24 Uhr, kostenlos): 142
Rat auf Draht (0-24 Uhr, für Kinder & Jugendliche): 147
Gesprächs- und Verhaltenstipps: bittelebe.at

Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken und Angehörige bietet auch der noch recht junge Verein „Bleib bei uns“. www.bleibbeiuns.at

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