Es muss ja nicht der Richter sein

Unschuldige sollten anders behandelt werden als Schuldige. Klingt logisch, man brauchte für diese Feststellung aber dann doch ein Urteil. Der Verfassungsgerichtshof entschied: Die pauschale Erlaubnis, im Strafverfahren gesammelte Überwachungsdaten auch an anderer Stelle wiederverwenden zu dürfen, ist illegal. Die Maßnahme galt auch für Leute, die sich als unschuldig herausgestellt hatten.

Immer wieder müssen Richter als Grundrechtsschützer auftreten. Das ist natürlich auch ihr Job. Aber das sollte Politiker eigentlich nicht daran hindern, selbst Grundrechte zu schützen und beim Verabschieden von Gesetzen sensibler zu sein. Damit man für logische Erkenntnisse kein gerichtliches Erkenntnis benötigt.

E-Mails an: philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.11.2013)

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