Die Kartellrechtler in den Kanzleien haben ein breites Betätigungsfeld.
Wien. Je aktiver die Wettbewerbsbehörden sind, desto mehr gibt es auch für die Kartellrechtsspezialisten in den Anwaltskanzleien zu tun. Neben der klassischen Verteidigerrolle in Kartellverfahren gewinnt auch die Vertretung von Schadenersatzklägern immer mehr an Bedeutung, ebenso wie die kartellrechtliche Compliance-Beratung. Mitunter schlüpfen Anwälte sogar in die Rolle von Ermittlern und proben mit ihren Klienten den Ernstfall einer Hausdurchsuchung.
Nicht so spektakulär, aber ebenso wichtig ist der Bereich der Fusionskontrolle – von der Anmeldung von Zusammenschlüssen bis zu komplexen Verfahren vor der EU-Behörde. So hing etwa die Übernahme von Orange durch Hutchison lange am seidenen Faden, der Fall ging in die vertiefte Prüfungsphase II. Involviert war hier unter anderem das Kartellrechtsteam von Freshfields. Auch beim Zusammenschluss von RWA und Agrana – begleitet von den renommierten Kartellrechtsteams von Schönherr und BPV Hügel – dauerte es über ein Jahr bis zur Freigabe aus Brüssel. Diese erfolgte dann aber sogar ohne Auflagen, wie Hanno Wollmann (Schönherr) und Astrid Ablasser-Neuhuber (BPV Hügel) damals zufrieden vermerkten. (cka)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2013)