Bremse für Frühpension: Strafen für Unternehmen werden zur Chefsache

Frühpension
FrühpensionClemens Fabry
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Ein Malus für Betriebe, die ältere Beschäftigte hinauswerfen, ist zentraler Zankapfel.

Wien. So lassen sich unangenehme Entscheidungen am einfachsten lösen: Über eine Bestrafung jener Unternehmen, die ältere Mitarbeiter de facto in die Frühpension drängen, wurde in der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Koalitionsverhandler von SPÖ und ÖVP kein Einvernehmen erzielt. Die knifflige Frage wurde daraufhin an die Arbeitsgruppe Pensionen und Soziales weitergereicht. Allerdings mit wenig Erfolg: Denn auch dort fand sich trotz mittlerweile schon drei Jahre dauernder Bemühungen bisher kein gemeinsamer Nenner.

Der Malus für Betriebe, die Ältere kündigen, wird damit nach übereinstimmenden Auskünften aus beiden Parteien einer jener Punkte sein, die letztlich als Chefsache bei Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger landen werden. Über ein Bonus-Malus-System haben die Sozialpartner, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter schon in der Vergangenheit keine Einigung erzielt. Der Grund: Die Wirtschaftskammer, unterstützt von der Industriellenvereinigung, weist die Pläne für einen Malus etwa in Form höherer Sozialversicherungsbeiträge als nicht praktikabel und nicht sinnvoll zurück. SPÖ, ÖGB und die Seniorenvertreter von Rot und Schwarz pochen hingegen darauf, dass Unternehmen solche „Strafen“ aufgebrummt werden sollen. Faktum ist aber: Es herrscht weder Einvernehmen über die Form des Malus noch darüber, ab welcher Altersgrenze dieser gelten soll.

Widerstand gegen Ersatzmaßnahmen

Damit wird ein Kernpunkt für die längere Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, bei dem vor allem auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) Druck macht, aller Voraussicht nach unerledigt bleiben. Das hat über diesen Punkt hinaus Auswirkungen auf die Koalitionsverhandlungen bei den Pensionen. Die Befürworter des Bonus-Malus-Systems argumentieren, dass längeres Arbeiten mehr Sozialbeiträge und eine kürzere Bezugsdauer und damit Einsparungen bei den Pensionen bringe. Kommt keine Regelung zustande, müsste stattdessen durch andere Maßnahmen mehr gespart werden. Dagegen wehrt sich vor allem die SPÖ vehement, die in der Sicherung von Arbeitsplätzen für Ältere einen zentralen Hebel sieht, um den Andrang auf die Frühpensionen zu bremsen.

Dazu kommen organisatorische Reibereien, die sich auf die Verhandlungen auswirken. Mit 8,7 Milliarden Euro an notwendigen Einsparungen bis 2018 allein in der gesetzlichen Pensionsversicherung wurde bei der letztwöchigen SPÖ-ÖVP-Einigung über die Gesamtfinanzlücke gerechnet. Ein entsprechendes Schreiben von Jochen Danninger, Kabinettschef Vizekanzler Michael Spindeleggers und ÖVP-Koordinator der Koalitionsgespräche, wurde an Hundstorfers Kabinettschef Joachim Preiss übermittelt. Vom Sozialminister selbst gibt es allerdings noch keine schriftlichen Vorgaben für die Verhandler über die notwendigen Einsparungen.

Automatische Korrekturen umstritten

Über manche Maßnahmen bei den Pensionen herrscht hingegen grundsätzlich schon Einigkeit. Das gilt etwa für die Einführung einer Teilpension, bei der ein Teil der Pension parallel zum Lohn aus einer Teilzeitarbeit bezahlt wird. Einigkeit herrscht grundsätzlich auch über einen höheren Bonus für Pensionisten, die über das gesetzliche Pensionsalter (60 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer) weiterarbeiten.

Während sich SPÖ und ÖVP zu Wochenbeginn überraschend schnell über die Eckpunkte zur Kürzung von Spitzenpensionen – angefangen von Pensionisten bei der Nationalbank bis zu jenen in den Sozialversicherungen – einig wurden, scheiden sich in einer anderen Frage die Geister. Das gilt für den Plan, ob im Koalitionsabkommen schon ausdrücklich mit fixen Terminen weitere Reformmaßnahmen für den Fall verankert werden, dass bisherige Aktivitäten nicht den erwarteten Erfolg bringen.

Das betrifft etwa die allseits angestrebte Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters von derzeit nur 58,4 Jahren. Beispielsweise könnte schon jetzt genau festgelegt werden, dass das Frauenpensionsalter schrittweise ab 2018/2019 und nicht erst, wie derzeit gesetzlich vorgesehen, ab 2024 angehoben wird. Eine derartige Automatik kommt für die SPÖ nicht nur beim Frauenpensionsalter nicht infrage. Die Kanzlerpartei möchte jedenfalls zur Eindämmung der Frühpensionen später politisch über weitere Änderungen entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2013)

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