FPÖ Niederösterreich

„Drecksgeschichten sollen aufhören“: Waldhäusl stimmt Auslieferung zu

Gottfried Waldhäusl
Gottfried Waldhäusl APA / Helmut Fohringer
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Die Staatsanwaltschaft will im Zusammenhang mit Erhebungen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des FPÖ-Politikers ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat erneut um die Auslieferung von Niederösterreichs Zweitem Landtagspräsidenten Gottfried Waldhäusl ersucht. Anders als in einer weiteren Causa im April stimmte der FPÖ-Politiker nun selbst einer Aufhebung seiner Immunität zu, wie er am Freitag bestätigte. Als Auslöser gelten laut „Kronen Zeitung“ Erhebungen der Anklagebehörde gegen einen ehemaligen Mitarbeiter Walhäusls im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen.

Gehen soll es dem „Krone“-Bericht zufolge um einen Zeitraum von 2008 bis 2019. Waldhäusl war von 2008 bis 2018 Klubobmann der niederösterreichischen Freiheitlichen, von 2018 bis März diesen Jahres Landesrat. Sollten die Vorwürfe mutmaßlich falscher Spesenabrechnungen gegen den Ex-Mitarbeiter zutreffen, könnte der nunmehrige Zweite Landtagspräsident als Bestimmungstäter gelten. Im Raum steht der Anfangsverdacht der Untreue, des Förderungsmissbrauchs sowie des schweren Betrugs.

Im Schreiben der Staatsanwaltschaft wird betont, dass das Auslieferungsersuchen an den Landtag für die Hemmung der Verjährung notwendig sei. Zusatz: „Mag auch der Tatverdacht in diesem frühen Verfahrensstadium noch wenig konkret sein.“

Waldhäusl: „Den Glauben an die Justiz verliert man immer mehr“

Waldhäusl wehrte sich indes gegen die in einer anonymen Anzeige erhobenen Vorwürfe. Kritik gab es auch an der Staatsanwaltschaft, die aus seiner Sicht „Narrenfreiheit“ habe. Er wolle, „dass diese Drecksgeschichten aufhören“. „Den Glauben an die Justiz verliert man immer mehr“, sagte der FPÖ-Politiker. Der Auslieferung zugestimmt habe er im Sinne einer raschen Aufklärung.

Von der Staatsanwaltschaft Wien gab es am Freitag auf Anfrage keine Auskünfte zur Causa. Verwiesen wurde darauf, dass die Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung bei der Anklagebehörde noch nicht eingegangen sei. Von der Landtagsdirektion wurde das entsprechende Schreiben datiert mit dem (gestrigen) 7. September bereits online veröffentlicht.

Wegen Aussagen Waldhäusls in einer Sendung auf oe24.tv und in Verbindung mit einer Anzeige wegen Verhetzung war bereits im April ein Auslieferungsansuchen der Staatsanwaltschaft Wien an den Landtag ergangen. Der Freiheitliche selbst gab damals keine Zustimmung, das Begehren wurde in der Sitzung vom 25. Mai mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Generell wurde Waldhäusl seit seiner Zeit als Landesrat mehrfach angezeigt. Ermittlungsverfahren rund um die medial platzierte Forderung nach einer „Asyl-Triage“ - Vorrang bei Unterbringungsplätzen für Frauen und Kinder aus der Ukraine - sowie um Zahlungen an einen Betreiber eines Flüchtlingsquartiers wurden eingestellt.

Im Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 war Waldhäusl und einer ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch angelastet worden. 2022 folgte ein monatelanger Prozess am Landesgericht St. Pölten, der mit rechtskräftigen Freisprüchen endete. (APA)

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