Palmers schickte kranken Mitarbeiterinnen Detektive nach

Palmers-Zentrale
Palmers-ZentraleAPA/ROLAND SCHLAGER
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Die Arbeiterkammer kritisiert, dass Berufsdetektive zwei Frauen im Krankenstand ausspioniert haben. Palmers sieht sich im Recht.

Schwere Vorwürfe erhebt die Arbeiterkammer gegen Palmers. Der Wäschekonzern soll zwei langgedienten Verkäuferinnen im Krankenstand Detektive nachgeschickt und sie dann fristlos entlassen haben, weil sie während der Krankenstandszeit das Haus verlassen hatten. Sie hatten aber keine Bettruhe. Die AK klagte. In einem Fall hat das Unternehmen die Ansprüche in Höhe von 26.000 schon ausgezahlt. "Die fristlosen Entlassungen sind ungerechtfertigt. Weder ein Detektiv mit einer Kamera bewaffnet noch der Arbeitgeber kann entscheiden, was ein Arbeitnehmer im Krankenstand tun darf und was nicht. Das kann nur der Arzt", so AK-Expertin Karmen Riedl am Donnerstag in einer Aussendung.

Ausgang genehmigt

Die beiden Palmers-Mitarbeiterinnen durften von Arzt wegen außer Haus gehen, etwa für Erledigungen. Das Unternehmen sah das offensichtlich nicht so. Eine Frau, die unter dem Arbeitsstress zusammengebrochen sei, sei von ihrer Filialleiterin "vehement" bedrängt worden, trotz verordneten Krankenstands zu arbeiten. In der dritten Krankenstandswoche habe sie ihre Schwester mit dem Auto zu einem Arzttermin gebracht. Dabei hätten sie bemerkt, das sie fotografiert und danach von einem Auto verfolgt wurden.

Die Frauen seien zur Polizei gegangen, die jedoch nichts unternommen habe. Irrtümlicherweise sei dann die Schwester verfolgt worden, zuerst von einem, dann von zwei Autos, die dann vor ihrem Haus gestanden seien. Ein Mann habe sich sogar an ihrem Auto zu schaffen gemacht, woraufhin sie wieder die Polizei rief. Erst als ein Streifenwagen auftauchte, seien die Männer zu Fuß geflüchtet.

"Offensichtlich waren das die von der Firma beauftragten Detektive. Kurz darauf erhielt sie die schriftliche Entlassung wegen angeblich krankenstandswidrigen Verhaltens", so die Arbeiterkammer Wien in einer Aussendung am Donnerstag. Mit ihrer Klage war die AK in diesem Fall erfolgreich. Palmers hat einen "Rückzieher" gemacht, wie es die AK ausdrückt, und alle Ansprüche über 26.000 Euro ausbezahlt. Im zweiten Fall - auch hier sei eine Mitarbeiterin im Krankenstand von einem Detektiv überwacht worden -, ist die Klage noch anhängig. Die AK verlangt Abfertigung und Kündigungsentschädigung in Höhe von 15.000 Euro.

Palmers: Privatdetektiv nur in Ausnahmefällen


"Wir halten ausdrücklich fest, dass die Beauftragung eines Privatdetektivs, wie es nach eindeutiger Judikatur des Oberlandesgerichts Wien zulässig ist, keineswegs generell, sondern nur in absoluten Ausnahmefällen gesetzt wird", kommentiert Pamlers-Sprecherin Gudrun Liska die Vorwürfe gegenüber der Presse. In einem der konkreten Fälle habe sich die Mitarbeiterin verdächtig gemacht, indem sie zum Beispiel "indirekt" den Krankenstand angekündigt hat. Dies habe Palmers veranlasst, einen Detektiv zu beauftragen. "Wir bekräftigen, dass allfällige (seltene) Kontrollen vor allem im Interesse der anderen Dienstnehmer erfolgen", so Liska in der schriftlichen Stellungnahme.

Weiter heißt es, die Mitarbeiterin wurde laut Observationsbericht bei Einkäufen am Markt sowie in einem Bekleidungsgeschäft und in einem Kaffeehaus gesehen, obwohl sie gemäß dem Befund ihrer Ärztin wegen Beschwerden im Knie "ein paar Tage Schonung bedurfte, um wieder voll einsatzfähig zu sein". Gegen dieses Gebot habe sie "massiv verstoßen". Zu einer allfälligen Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs war der Ausflug auf die Meidlinger Hauptstraße nicht notwendig, da sich in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung Supermärkte befinden.

Genesungsprozess darf nicht gestört werden

Etwas anders sieht das der WU-Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold, der in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" zu Wort kam. Er erklärte, für ihn sei die Frage, ob jemand, der kein Ausgehverbot habe, im Krankenstand in ein Cafe oder auch Einkaufen gehe, irrelevant; entscheidend sei allein, ob solche Wege dem Genesungsprozess abträglich seien oder nicht.

(APA/Red.)

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