Wunschtraum: Produkt-Infos ohne Fachjargon

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Zu den meisten Geldanlagen soll es künftig standardisierte Produktinformationen für Kleinanleger geben. Für Anbieter von Fonds ist das schon Pflicht, die Verständlichkeit der Infos lässt aber immer noch zu wünschen übrig.

Wien. Der „Beipackzettel“ für Anlageprodukte kommt, das ist seit dem Beschluss des EU-Parlaments am 20. November so gut wie fix. Die Anbieter müssen den Anlegern also künftig – EU-weit einheitlich – ein Blatt mit Basisinformationen zur Verfügung stellen. Die Produkte sollen dadurch besser verständlich und leichter vergleichbar werden.

Bei Fonds ist jetzt schon ein knapp gefasstes Kundeninformationsdokument (KID) Pflicht. Die sogenannte PRIPs-Richtlinie (PRIPs steht für Packaged Retail Investment Products) weitet das auf eine Reihe weiterer Anlageformen aus, vor allem Corporate Bonds, Zertifikate und Versicherungsprodukte mit Veranlagungscharakter. Das letzte Wort ist darüber aber noch nicht gesprochen: Der Parlamentsbeschluss über den Entwurf bedeutet vorerst nur ein Verhandlungsmandat für einen „Trilog“ zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat.

Bei Fonds noch viele Mängel

Werden die neuen Informationsblätter den Kleinanlegern aber wirklich den versprochenen Nutzen bringen? Eine heuer im August von der Arbeiterkammer (AK) veröffentlichte Analyse von 40 Fonds gibt Grund zur Skepsis. Der Ansatz sei richtig und wichtig, die Handhabung in der Praxis müsse jedoch verbessert werden, lautete das Fazit der Konsumentenschützer. Derzeit seien die Angaben zu Anlagepolitik, Kosten, Risken, möglichen Erträgen oder der früheren Wertentwicklung meist so gestaltet, dass der Konsument nach der „Beipackzettel“-Lektüre so klug sei wie zuvor.

Weder die rechtlichen Vorgaben seien hier optimal noch deren Umsetzung durch die Fondsindustrie, sagt AK-Experte Christian Prantner. „Es werden viel zu viele Floskeln, Fremdwörter, Marketingbegriffe und Fachjargon verwendet, obwohl laut KID-Verordnung genau das zu vermeiden ist.“ Bei der Darstellung der Risken beschränke man sich oft auf allgemeine Hinweise, ohne auf das einzelne Produkt einzugehen. Auch die Darstellung der Kosten lasse zu wünschen übrig: „Für die Anleger wäre es wichtig, auch die bisherigen Nettorenditen zu sehen. Also zu erfahren, wie sich die Kosten auf die Rendite ausgewirkt haben.“

Die PRIPs-Richtlinie könnte da eine Verbesserung bringen – im Raum steht unter anderem die Einrichtung eines Online-Fondskalkulators in jedem Land, mit dem Interessenten die Rendite inklusive Kosten und Gebühren berechnen können. Positiv vermerkt Prantner auch, dass Produkte wie die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und die klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung ebenfalls einen „Beipackzettel“ bekommen sollen. Dass reine Sparformen ausgenommen bleiben sollen (bis auf strukturierte Einlagen, bei denen der Zinssatz zum Beispiel von der Kursentwicklung eines Aktienbaskets abhängt), gefällt ihm weniger. Auch beim Sparen gebe es viele Varianten und Klauseln, etwa zu Zinsanpassung oder Kündigungsmodalitäten, die durch eine kompakte Darstellung auf einem einheitlich gestalteten Info-Blatt besser vergleichbar würden.

Banken warten ab

Die Finanzbranche bastelt übrigens noch nicht an neuen Produktinformationen. Man gestalte das Infomaterial nach den jeweils geltenden Vorschriften, sagt Christian Noisternig, Ressortleiter Privatkunden bei der Bank Austria. Der Vorschlag zur PRIPs-Richtlinie werde derzeit erst auf EU-Ebene diskutiert, insbesondere auch hinsichtlich des künftigen Anwendungsbereichs. „Diese Diskussionen werden sich auch im kommenden Jahr fortsetzen. Derzeit gibt es daher keine aktuellen Auswirkungen auf die Informationsmaterialien zu unseren Produkten.“ Sollten Anpassungen nötig werden, werde man sie aber auf jeden Fall zeitgerecht vornehmen, so Noisternig. Auch aus der Erste Bank verlautet, dass man vorerst noch abwartet, wie die Richtlinie endgültig aussehen wird.

Für Aufregung sorgte indes ein erst kürzlich – zur Freude der Konsumentenschützer – in den Entwurf hineinreklamiertes zusätzliches Info-Blatt, auf dem Vermittler von Finanzprodukten ihre Provisionen offenlegen sollen. Selbstständige Vermittler sehen darin eine Benachteiligung gegenüber angestellten Kundenbetreuern der Banken und Versicherungen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2013)

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