"Aktion gegen Mythen": Bremst fettes Essen Alkohol?

Archivbild: Ein Alkohol-Vortestgerät
Archivbild: Ein Alkohol-Vortestgerät(c) APA (HERBERT PFARRHOFER)
  • Drucken

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit klärt über Irrtümer rund um Alkohol am Steuer auf: Subjektives Empfinden ist für die Beeinträchtigung im Straßenverkehr irrelevant.

"Fettes Essen verhindert die Aufnahme von Alkohol ins Blut", "wer sich nicht betrunken fühlt, kann auch Autofahren", oder "bis 0,5 Promille kann nichts passieren" - gegen Mythen und Irrtümer dieser Art zieht das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) zu Felde und hat Journalisten am Donnerstagabend zu einem "wissenschaftlichen Trinkversuch" ins Salzburger Restaurant "Eulenspiegel" geladen.

Rainer Kastner, Verkehrspsychologe im Dienst des KfV, sagte, für die Aufnahme von Alkohol im Blut sei Fett völlig irrelevant. "Essen, egal ob Fett oder nicht, verzögert die Aufnahme lediglich, weil sich der Alkohol und die Nahrung im Magen vermischen und dieses Gemisch insgesamt mehr Zeit braucht, um verdaut zu werden und in die Blutbahn zu gelangen." Trotzdem mache Essen und vor allem auch zwischenzeitliches Wassertrinken absolut Sinn, erklärte Kastner. "Denn die Faktoren Zeit und Verdünnung spielen eine Rolle. Grob gesagt, baut der Körper 0,1 Promille pro Stunde wieder ab. Aber betrunken wird man in aller Regel trotz des Essens." Übrigens könne die Polizei, so ergänzte der Verkehrsexperte, jegliche Konsumation inklusive Mundausspülen mit Wasser vor einem rechtsverbindlichen Alko-Test verbieten.

Auch "gestandene Trinker" sollten nicht fahren

Auch die subjektive Selbsteinschätzung, also die gefühlte Beeinträchtigung durch Alkohol, spiele weder bei einer Polizeikontrolle noch für die reale Verkehrssicherheit eine Rolle. "Ein gestandener Trinker wird etwa fünf Halbe Bier kaum als besonders beeinträchtigend wahrnehmen, obwohl darin insgesamt 100 Gramm Alkohol enthalten sind. Das bedeutet je nach Körpergewicht ungefähr ein Promille im Blut. Ein Spitzensportler, der die selbe Menge Bier trinkt, fühlt sich hingegen sturzbetrunken. Bei einer Polizeikontrolle würden beim Sportler aber geringere Mengen gemessen, weil er bei gleichem Körpergewicht mehr Blut hat und sich der Alkohol daher besser verteilt", erläuterte Kastner.

"Auch die Verkehrssicherheit ist beim Trinker mit Bierbauch keineswegs besser, das glaubt er nur. Denn er hat sich schlicht und einfach an hohe Reaktionszeiten und niedrige Leistungsfähigkeit gewöhnt." Eine halbe Bier entspricht ungefähr einem Viertel Wein und einem doppelten Schnaps.

Autofahren auch unter 0,5 Promille gefährlich

Entschieden entgegenzuwirken sei auch dem Irrtum, man dürfe bis zu 0,5 Promille Blutalkohol bedenkenlos Auto fahren. "Das gilt nur, solange nichts passiert. Wer mit 0,4 Promille einen Unfall verursacht, gilt im zivilrechtlichen Sinn als Alkolenker. Sogar bei einer gemessenen Konzentration von weniger als 0,3 Promille sind Regressforderungen zum Beispiel durch Versicherungen nicht auszuschließen."

  • Ab 0,5 Promille greift auch das Strafrecht, man zahlt mindestes 300 Euro Strafe, der Führerschein wird vorübergehend entzogen und man ist zwei Jahre lang im Verkehrssicherheits-Vormerksystem eingetragen.

  • Ab 0,8 Promille wird die Lenkerberechtigung entzogen, die Strafen steigen sprunghaft und der Alko-Lenker muss vier Stunden zum kostenpflichtigen Verkehrs-Coaching.

  • Ab 1,2 Promille kommen Nachschulungen dazu.
  • Ab 1,6 Promille muss sich der Autofahrer verkehrspsychologisch testen und überprüfen lassen. "Man muss bedenken, wer derart viel Alkohol in sich hineinschüttet und dann auch noch behält, also nicht reflexartig erbricht, der tut dies sehr, sehr oft. Anders geht das gar nicht", erklärte Kastner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.