"Österreich" verliert Klage gegen Presserat

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Die Boulevardzeitung fordert, dass der Presserat "Österreich"-Artikel nicht mehr medienethisch bewerten darf. In erster Instanz blitzte das Blatt ab.

Die Tageszeitung "Österreich" hat mit ihrer Klage gegen den österreichischen Presserat beim Handelsgericht Wien keinen Erfolg. Die Forderung, dass der Presserat die Artikel des Mediums nicht mehr medienethisch bewerten dürfe, wurde in erster Instanz abgewiesen. "Es ist sehr klar und deutlich zu unseren Gunsten ausgegangen", kommentierte Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek das Urteil.

Konkret beklagte "Österreich" durch das Vorgehen des Presserates einen Eingriff in den Wettbewerb und bezeichnete dessen Auftreten als behördenähnlich. Dem Gericht zufolge diene der Presserat allerdings der Förderung der Pressefreiheit und handle nicht im geschäftlichen Verkehr. Eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb scheide aus diesem Grund aus. Der Richter konnte demnach nicht nachvollziehen, wieso "Österreich" den Presserat als Konkurrenten und Mitbewerber betrachte.

Ebenso wenig würde der Rat den Wettbewerb bestimmter Medien fördern. Im Fall von "Österreich" sei er hingegen zurückhaltend vorgegangen, was "im Hinblick auf die häufig boulevardhafte Aufmachung des von 'Österreich' verbreiteten Druckwerks und die damit verbundene, mehr der Unterhaltung des Publikums denn der sachlichen Information verpflichtenden Blattlinie nicht selbstverständlich" erscheine. Für den Eindruck, dass der Rat wie eine Behörde agiere, sieht das Gericht ebenso keine Beweisgründe.

"Einschüchterungsversuch" der Mediengruppe Österreich

Warzilek sprach angesichts der Klage von einem "Einschüchterungsversuch" der Mediengruppe Österreich. "Wir lassen uns davon aber nicht beeindrucken. 'Österreich' kann unsere Entscheidungen gerne kritisieren, aber wir reagieren darauf nicht beleidigt. Die Meinungsfreiheit lassen wir uns sicher nicht verbieten." Schließlich sei "Österreich ja nicht Nordkorea". Der Presserat selbst sei jedenfalls darauf bedacht, ethische Grundsätze einzuhalten.

"Österreich" hat nun vier Wochen Zeit, um gegen das Urteil zu berufen.

"Österreich"-Geschäftsführer Oliver Voigt nimmt die Niederlage gelassen. Man werde sich das Urteil genau ansehen und in Absprache mit den Anwälten die weitere Vorgehensweise bestimmen. "Wir wollen nicht unnötig Gerichtswege blockieren, aber jedenfalls unsere Meinung ans Licht bringen", erklärte er.

Möglich sei demnach auch, dass man im weiteren Instanzenweg ein Rechtsgutachten des Rechtswissenschafters Friedrich Rüffler, das für ein zweites unabhängiges Verfahren gegen den Presserat vorgesehen ist, einbringen werde. Grundsätzlich gebe es aber "keine Eile", man werde das Urteil "in Ruhe lesen und sinnstiftend darüber schlafen". Zwar möchte man das Verfahren "natürlich gewinnen", aber auch die Meinung "derer, die darüber entscheiden", nachvollziehen.

Nichtsdestotrotz bekräftigte Voigt seine Kritik am Presserat neuerlich, sowohl was die Freiwilligkeit hinsichtlich der Teilnahme am Rat betrifft als auch dessen Beurteilungen, die "ummantelt als behördliche Anordnung" daherkommen würden. "Wir werden, wenn wir der Meinung sind, dass wir überzeugende und gute Argumente haben, überlegen und abwägen, ob wir berufen oder nicht." Alleine die Berichterstattung über die Causa habe jedenfalls einige Entscheidungsträger wachgerüttelt, wie er im Laufe der vergangenen Wochen aus persönlichen Gesprächen erfahren habe. "Das ist schon ein Erfolg", so Voigt.

Zweites Verfahren läuft noch

Warzilek zeigte sich jedenfalls erfreut, "dass der Richter so klare, deutliche und aufschlussreiche Worte gefunden hat". Dem Presserat sei insgesamt eine "sachliche und besonnene Herangehensweise" attestiert worden. "Ich bin zuversichtlich bezüglich der Verfahren in den Instanzen", geht Warzilek davon aus, dass die Causa damit noch nicht erledigt ist.

Neben der im April 2012 eingebrachten Klage ist am Handelsgericht außerdem noch ein zweites Verfahren von "Österreich" gegen den Presserat ausständig. Diesbezüglich habe man eine Klagebeantwortung abgegeben und warte nun auf den weiteren Verlauf, so Warzilek. Er hofft aber, dass man "aufgrund dieser sehr eindeutigen Entscheidung ein bisschen Aufwind für das zweite Verfahren" bekommen werde.

Presserats-Präsident Oscar Bronner zeigte sich ebenfalls erfreut über das erstinstanzliche Urteil. "Das Handelsgericht hat die Unabhängigkeit, die Objektivität und die ideelle Zielsetzung des Presserats bestätigt und ist der absurden Argumentation der Tageszeitung 'Österreich', der Presserat stehe mit ihr in einem Wettbewerbsverhältnis, nicht gefolgt", wird Bronner in einer Aussendung zitiert.

(APA)

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