EU beschließt Grundrechte für Saisonarbeiter

Erntehelfer bei Kartoffelernte
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Regeln für Mindeststandards gegen Ausbeutung.

Straßburg/Wien. Das EU-Parlament hat eine Richtlinie mit sozialen Grundrechten für Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Staaten beschlossen. Die neuen Regeln, die bereits im Vorfeld zwischen dem Parlament und dem Ministerrat ausgehandelt wurden, sollen Mindeststandards gegen Ausbeutung garantieren.

Nach Schätzungen der Kommission kommen jedes Jahr rund 100.000 Saisonarbeiter aus Drittstaaten in die Europäische Union. Die Richtlinie schreibt das Prinzip der Gleichbehandlung mit EU-Bürgern fest. Dies gilt in Hinblick auf das Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt und Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaub, Feiertage sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die EU-Staaten können weiterhin über die Kontingente für Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Staaten selbst entscheiden. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2014)

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