Weisungsrecht: Expertengruppe startet am 17. Februar

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Die Präsidenten der Höchstgerichte, der Oberstaatsanwaltschaften und der Standesvertreter sollen gemeinsam mit dem "Weisenrat" beraten.

Die Mitglieder der Expertengruppe, die Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zur von ihm angestrebte Weisungsrechts-Reform einsetzt hat, stehen fest. Die Präsidenten der Höchstgerichte, der Oberstaatsanwaltschaften und der Standesvertreter sollen gemeinsam mit dem "Weisenrat" beraten. Sie sollen erstmals am 17. Februar zusammentreten.

Zur Expertengruppe eingeladen sind OGH-Präsident Eckart Ratz, vom Verfassungsgerichtshof Präsident Gerhart Holzinger und Vizepräsidentin Brigitte Bierlein, vom Verwaltungsgerichtshof Präsident Rudolf Thienel und Vizepräsidentin Anna Sporrer sowie die Chefs der Standesvertretungen, also Werner Zinkl (Richtervereinigung), Gerhard Jarosch (Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte), Christian Haider (Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst) sowie Rupert Wolff (Rechtsanwälte). Außerdem gehören die Leiter der vier Oberstaatsanwaltschaften, der bereits eingerichtete Weisenrat - also Franz Plöchl, interimistischen Leiter der Generalprokuratur, und die Rechtsschutzbeauftragten Manfred Burgstaller und Gottfried Strasser - sowie Straf-Sektionschef Christian Pilnacek und zwei Abteilungsleiter seiner Sektion der Expertengruppe an.

Vertreter der Wissenschaft - etwa Verfassungsrechtler - sollen beratend angehört werden, hieß es am Freitag im Justizministerium. Brandstetter - früher als Strafverteidiger tätig - hat von Beginn an erklärt, das Weisungsrecht ändern zu wollen. Er will eine "gediegene Lösung, die von möglichst breitem Konsens getragen ist". Die Expertengruppe soll "ohne jegliche Vorgaben" und auch ohne Zeitdruck arbeiten. Denn eine rasche Änderung hält der Minister nicht für möglich.

(APA)

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