Medienbehörde weist Beschwerde gegen ORF-Radios ab

(c) Die Presse (FABRY Clemens)
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Der ORF-Hörfunk verstieß nicht gegen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag. Privatsenderverband und Kronehit hatten eine Beschwerde eingereicht.

Der ORF-Hörfunk hat nicht gegen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen. Zu deisem Schluss kam die Medienbehörde KommAustria zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens, dass der Veranstalter des privaten Radioprogramms Kronehit, sowie der Verband der Österreichischen Privatsender (VÖP), stellvertretend für zehn weitere Privatradios, im September 2013 gegen den ORF initiiert hatte. Sie kritisierten den zu hohen Unterhaltungsanteil an Ö3. Der BEscheid ist noch nicht rechtskräftig

Der Hörfunk des ORF habe - erhoben wurde der Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 31.  August 2013 - in Summe ein differenziertes und ausgewogenes Gesamtprogramm mit Angeboten aus den Bereichen Information, Kultur, Unterhaltung und Sport, so die KommAustria. Die vier Programmkategorien seien in einem angemessenen Verhältnis zueinander gestanden. Somit habe der ORF mit seinem Hörfunk-Gesamtprogramm den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag erfüllt.

Für die Abweisung der Beschwerde nennt die KommAustria zwei zentrale Feststellungen: Erstens sei im ORF-Gesetz nicht festgelegt, wie hoch der Wortanteil in den Hörfunkprogrammen des ORF zu sein habe. Zweitens besage das ORF-Gesetz ausdrücklich, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag mit dem Gesamtprogramm, also mit Ö1, Ö3, FM4 und dem jeweiligen Landesprogramm in Summe zu erfüllen habe.

Vom gesamten Wortanteil in den ORF-Hörfunkprogrammen entfielen jeweils knapp 40 Prozent auf die Kategorien Information und Kultur, gut 17 Prozent waren der Kategorie Unterhaltung zuzuordnen und rund 4 Prozent waren Sportthemen, errechnete die KommAustria. Wie hoch der Wortanteil im Verhältnis zum Musikanteil ausfällt, sei gemäß des ORF-Gesetzes hingegen nicht entscheidend.

(Red.)

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