Telekom-II-Prozess: Alle Angeklagten bekennen sich schuldig

APA/HERBERT NEUBAUER
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Die hohe Abfertigung hätte keinen Nachteil für die Telekom, argumentiert der Anwalt. Im Gegenteil, die Motivation bei den Mitarbeitern sei gestiegen.

Im heute gestarteten Untreueverfahren wegen Scheinrechnungen zur Bezahlung der Abfertigung eines ehemaligen Marketingleiters der Telekom Austria haben sich alle vier Angeklagten schuldig bekannt, an der Scheinrechnung beteiligt gewesen zu sein. Sie hätten damals nichts Strafrechtliches daran entdecken können, im Nachhinein tue ihnen die Rechnungslegung leid.

Angeklagten "haben sich nichts gedacht"

Jene drei Angeklagten, die im für die Anklage entscheidenden Jahr 2007 als Mitarbeiter der Werbeagentur Euro RSCG tätig waren, betonten, dass sie lediglich - wie vom Telekom-Management gewünscht - die Abfertigung von knapp 600.000 Euro durchgewunken haben. Sie hätten sich nichts dabei gedacht, weil der Agentur kein Schaden entstanden sei.

"In der Werbung ist man leider Lieferant", meinte der Drittangeklagte am Dienstag bei der Befragung durch Richter Michael Tolstiuk. Der Zweitangeklagte hatte zuvor gemeint: "Wir wurden instrumentalisiert." Der Erstangeklagte, Ex-Marketingvorstand der Telekom, hatte in seiner Einvernehmung gemeint, er hatte gehofft, Vorstand der Telekom Austria zu werden. Diese Hoffnung hatten auch die angeklagten damaligen RSCG-Mitarbeiter, dies zerschlug sich aber, als der Erstangeklagte vom damaligen Festnetzvorstand informiert wurde, dass Hannes Ametsreiter neuer Boss des Konzerns werde und sich die Telekom vom Beschuldigten trennen werde.

Da die Beschuldigtenvernehmung heute weit schneller voranging, als vom Gericht erwartet, entfällt der morgige Prozesstag, am Donnerstag geht es mit der Zeugeneinvernahme weiter, für Freitag ist das Urteil geplant. Allerdings hat ein für Donnerstag geladener Zeuge erst im März Zeit, Richter Tolstiuk ließ offen, ob ihm auch eine Verlesung der Einvernahme des Zeugen bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft reichen würde und somit der Termin Freitag zur Urteilsverkündigung hält.

(APA)

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