Die Verfahren gegen zwei geständige Angeklagte werden nicht ausgeschieden. Es bestehe eine zu enge Verflechtung mit den anderen Beschuldigten, so der Richter.
Beim Schmiergeldprozess rund um die Gelddruckerei-Tochter der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) fallen heute doch noch keine ersten Urteile. Das Schöffengericht wies die Anträge auf Ausscheidung der Verfahren gegen zwei geständige Angeklagte ab. Die Verflechtungen zwischen den einzelnen Angeklagten seien so eng, dass eine Absonderung zweier Verfahren nicht möglich sei.
Kriminelle Vereinigung?
Zudem stehe das Delikt der kriminellen Vereinigung im Raum, das von zwei Angeklagten alleine nicht begangen werden könne, erläuterte Richter Georg Olschak heute, Freitag, zu Verhandlungsbeginn. Die Anwälte des Hauptangeklagten Michael Wolf, Ex-Geschäftsführer der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS), sowie einer früheren leitenden OeBS-Angestellten hatten bei der letzten Verhandlung die Ausscheidung der Verfahren gegen ihre Mandanten beantragt. Diese haben im Sinne der Anklage gestanden.
Am heutigen fünften Verhandlungstag werden nun die Vernehmungen der Angeklagten fortgesetzt. Nach den zwei geständigen Angeklagten wird nun der frühere technische OeBS-Geschäftsführer, Johannes Miller, befragt. Insgesamt sitzen neun Beschuldigte auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Darunter ist auch der frühere Vizegouverneur der Nationalbank und Aufsichtsratspräsident der OeBS, Wolfgang Duchatczek.
Bei Aufträgen der Notenbanken von Aserbaidschan und Syrien an die OeBS soll Schmiergeld zurückgeflossen sein, das letztlich von den ausländischen Notenbanken selber gezahlt wurde. Die Vorwürfe lauten auf Beihilfe zur Untreue, Bestechung und Geldwäsche sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zwei Angeklagte sind geständig, die anderen sieben weisen die Vorwürfe zurück.
(APA)