Der Mindestlohn liegt damit bei rund 1882 Euro (Industrie) bzw. 1869 Euro (Gewerbe) brutto. Der Kollektivvertrag gilt rückwirkend mit 1. Juli 2023.
Im Vorfeld der Herbstlohnrunde hat die Fleischindustrie und das Fleischergewerbe ihren KV-Abschluss für ein Jahr unter Dach und Fach gebracht. Das Lohnplus beträgt 9,92 Prozent, der Mindestlohn liegt bei 1881,83 (Industrie) bzw. 1868,64 Euro (Gewerbe) brutto. Der Kollektivvertrag gilt rückwirkend mit 1. Juli 2023. Die Herbstlohnrunde startet am 25. September mit der Übergabe der Arbeitnehmerforderungen der Metalltechnischen Industrie. (APA)