Die Münchner Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Nun steht endgültig fest, dass Uli Hoeneß ins Gefängnis muss.
München. Die Münchner Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Uli Hoeneß ein. Damit wird die Entscheidung des Landgerichts München demnächst rechtskräftig und es steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München ins Gefängnis muss.
„Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13. 3. 2014 einlegen.“
Das Gericht hat den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Klubchef am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert.
Hoeneß hat bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Berufung einlegen werde. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Hoeneß seine Haftstrafe in rund sechs Wochen (nach Ostern) antreten muss. Zuvor muss die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen, danach wird er zum Haftantritt geladen.
Die Entscheidung des Gerichts sei vertretbar, erläuterte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Florian Gliwitzky, den Verzicht auf eine Berufung. „Die Staatsanwaltschaft soll nur dann Rechtsmittel einlegen, wenn das Strafmaß in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Schuld steht. Das war aus unserer Einschätzung nicht der Fall.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2014)