Züchtung

Patentstreit um buschig wachsende Wassermelone

Das Europäische Patentamt hat am Montag den Einspruch gegen ein Patent auf buschige Wassermelonen zurückgewiesen. 
Das Europäische Patentamt hat am Montag den Einspruch gegen ein Patent auf buschige Wassermelonen zurückgewiesen. Bloomberg
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Das Europäische Patentamt will herkömmlich gezüchtete Wassermelonen weiter schützen. Kritiker fürchten, dass damit der Zugang zu biologischen Ressourcen erschwert werde.

Es ist eine Entscheidung, die so nicht unbedingt zu erwarten war. Am Dienstag entschied das Europäische Patentamt (EPA), dass das bereits seit zwei Jahren geltende Patent auf eine buschig wachsende Wassermelonen-Sorte bestehen bleibt. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für den Anbau von Melonen, sondern für Zuchtverfahren von Obst und Gemüse generell.

Zur Vorgeschichte: Im Mai 2021 hat die niederländische Firma Nunhems, die Gemüsesaatgut-Sparte des börsennotierten deutschen Chemiekonzerns BASF, ein Patent auf konventionell gezüchtete Wassermelonen erhalten. Laut Patentschrift wurde der buschige Wuchs der Pflanzen durch Zufall entdeckt. Der Patentinhaber hat die Pflanzen mit gängigen Methoden so gezüchtet, dass deren Früchte keine Kerne enthalten. Dabei entstand zufällig der buschige Wuchs. Und dieser hat den Vorteil, dass für den Anbau der Wassermelonen weniger Platz benötigt wird. Bei weiten Teilen der Landwirtschaft, Obst-Züchtern und NGOs sorgte die Patent-Entscheidung für große Irritationen.

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