Drei Freisprüche nach angeblichem Raub in U-Bahnstation

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Archivbild(c) Clemens Fabry
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Vier Männer sollen im Herbst in einer Wiener U-Bahnstation einen 18-Jährigen ausgeraubt haben. Nun wurde einer von ihnen wegen Nötigung verurteilt. Der Fall hatte vor allem in Boulevardmedien für Aufregung gesorgt.

Vom angeblichen Überfall in einer Wiener U-Bahnstation am Morgen des 1. November 2013 ist wenig übrig geblieben. Sämtliche vier Angeklagte sind am Montag im Straflandesgericht vom Raubvorwurf freigesprochen worden, einer wurde wegen Nötigung verurteilt.

Der Vorfall hatte im Spätherbst vor allem in den Boulevardmedien für Schlagzeilen gesorgt, nachdem Bilder der Verdächtigen aus einer Überwachungskamera veröffentlicht worden waren. In der Kolumne einer Tageszeitung wurden die Verdächtigen wörtlich als "elendes, niederträchtiges Pack" bezeichnet.

Das Opfer - ein 18 Jahre alter Bursch - hatte beim Prozessauftakt Anfang März behauptet, einer aus dem Quartett habe ihn nach dem Aussteigen in der U4-Station Margaretengürtel gegen die Wand gedrückt und mit Gewalt zur Herausgabe eines 50 Euro-Scheins gezwungen, die anderen drei hätten ihn dabei umzingelt. Der Schöffensenat glaubte aber letzten Endes der Darstellung, die einer der Angeklagten von sich aus abgeliefert hatte.

Auf Drogen angesprochen

Demnach war es in Wahrheit um einen Drogen-Deal gegangen. Der vorgeblich Überfallene und seine Begleiter hatten die aus der Dominikanischen Republik stammenden Angeklagten vermutlich aufgrund deren Hautfarbe bereits in der U-Bahnstation Schottenring auf Drogen angesprochen. Einer aus dem Quartett telefonierte daraufhin mit einem Bekannten, der ihm als Cannabis-Verkäufer bekannt war.

Am Margaretengürtel stiegen die beiden Gruppen dann aus. Dass der 18-Jährige danach seiner 50 Euro verlustig ging, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Cannabis "aufgestellt" war, wertete das Gericht als Nötigung. Der 27-Jährige, der den 18-Jährigen laut Aussage eines Zeugen lediglich geschubst und so das Bargeld erlangt haben soll, wurde dafür zu sieben Monaten bedingt verurteilt.

Haft für Dealer, übrige Angeklagte freigesprochen

Der 25-Jährige, der sich als Dealer angeboten hatte und in diese Richtung zwei einschlägige Vorstrafen aufweist, erhielt nach dem Suchtmittelgesetz acht Monate Haft, davon eines unbedingt. Die übrigen Angeklagten wurden zur Gänze freigesprochen. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, die Entscheidungen, mit der die vier jungen Männer durchwegs einverstanden waren, sind daher nicht rechtskräftig.

Anmerkung der Redaktion

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(APA)

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