Vize-"Mr. Universe" wegen Doping-Weitergabe verurteilt

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Der Wiener Bodybuilder gab Testosteron, Anabolika und andere Substanzen an Freunde weiter. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte ist humpelnd in den Verhandlungssaal gekommen. Der Wiener Bodybuilder hatte sich beim Drücken der Beinpresse mit 700 Kilogramm eine Sehne gerissen. Am Dienstag stand der 39-Jährige, der einmal den Vizetitel des höchsten Bewerbes im Bodybuilding "Mr. Universe" für sich beanspruchen konnte, wegen Weitergabe von Dopingmittel vor Gericht.

Der einzige Österreicher, der je "Mr. Universe" wurde, war 1967 Arnold Schwarzenegger. Ein Titel, der für den 39-jährigen Beschuldigten die Erfüllung eines Lebenstraums bedeuten würde. Um sich auf seine Wettkämpfe vorzubereiten, lagerte das 123-Kilo-Muskelpaket mehrere Ampullen Anabolika bei sich zu Hause. Eine laut Gericht beachtliche Menge, die der Angeklagte jedoch lediglich für den persönlichen Bedarf vorgesehen haben will. "Ich hab Ihnen meinen Kurplan, mit dem ich mich vorbereite, zusammengestellt, Herr Rat." Mit diesen Worten überreichte der 39-Jährige Einzelrichter Wolfgang Etl seine Aufzeichnungen.

Testosteron, Wachstumshormone, Anabolika

Blieb dem Bodybuilder von den Substanz etwas übrig, so habe er es Freunden überlassen. Drei Mal hat er Ampullen mit Testosteron, Wachstumshormonen, Anabolika und anderen Substanzen in seinem Bekanntenkreis verkauft. Im August vergangenen Jahres ermittelte die Polizei gegen den 39-Jährigen. Sein Dopingvorrat wurde bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten zu Hause und in seiner Firma - der 39-Jährige verkauft Sportnahrung - sichergestellt. Er wurde in U-Haft genommen.

Für den Staatsanwalt Grund genug zunächst von einer gewissen Gewerbsmäßigkeit auszugehen. Aufgrund der umfassenden Schilderungen und Erklärungen, wie ein Bodybuilder sich für den Wettkampf vorbereitet, wurde von diesem Anklagepunkt Abstand genommen, somit stand lediglich der Handel im Raum.

"International bekannter Spitzenathlet"

Sein Mandant sei "ein international bekannter Spitzenathlet", der sich in der Bodybuilding-Szene einen gewissen Namen gemacht habe, sagte Verteidiger Werner Tomanek. Und es sei da durchaus üblich, derartige Substanzen weiterzugeben, wenn dies benötigt werde. "Das waren aber geringfügige Mengen. Damit kann man nicht einmal einen Wellensittich tunen", so Tomanek. Und: "99 Prozent der Athleten sind gedopt", fügte der Angeklagte hinzu. Das müsse jeder für sich entscheiden.

Der 39-Jährige wurde wegen des Handels von Dopingsubstanzen nach Paragraf 22a des Anti-Doping-Bundesgesetz zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1440 Euro (120 Tagsätze zu zwölf Euro) verurteilt. Beide Parteien nahmen das Urteil an, der Richterspruch ist somit rechtskräftig.

(APA)

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