Epidemie

Corona: Rechnungshof kritisiert verschollene Schultests und Vergabeverfahren

264,07 Mio. Euro wurden 2021 für das Testen an den Schulen ausgegeben.
264,07 Mio. Euro wurden 2021 für das Testen an den Schulen ausgegeben.APA / Georg Hochmuth
  • Drucken

Das Bildungsministerium habe den Überblick über die Coronatests verloren, heißt es in einem aktuellen RH-Bericht.

In der Coronapandemie hat das Bildungsministerium mit dem Ziel, die Schulen offen zu halten und Homeschooling zu verhindern, auf Maßnahmen wie regelmäßige Antigen- bzw. PCR-Tests gesetzt. Diese Maßnahmen wurden auch „weitgehend evidenzbasiert“ mit Evaluierungen, laufendem Monitoring und Studien begleitet. Bei der Umsetzung hat es allerdings teilweise gehapert, zeigt ein Bericht des Rechnungshofs vom Freitag. Kritik gibt es etwa an verschwundenen Tests und Vergabeverfahren.

2020 und 2021 erhielt das Bildungsministerium insgesamt 302,66 Mio. Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, der Großteil der Mittel floss in Gesundheitsvorsorgemaßnahmen wie regelmäßige Antigen- und PCR-Tests an den Schulen. Dazu kamen 19,38 Mio. Euro aus dem laufenden Budget des Ressorts, mit denen etwa Öffentlichkeitsarbeit, bessere IT-Ausstattung in der Zentralstelle, Rechtsberatungen, Studien und Projekte der Schulpsychologie finanziert wurden.

Vergabeverfahren „mangelhaft“

Während das Ministerium hier die haushaltsrechtlichen „im Wesentlichen“ eingehalten habe, waren Vergabeverfahren der Beschaffungen laut dem RH „mangelhaft“. Bis Ende 2021 wurden Sonderverfahren in Form von Notbeschaffungen durchgeführt. So wich das Bildungsressort bei der Vergaben zu den PCR-Tests beim ersten Abruf - und zwar ohne Einbindung der ressortinternen Abteilung für Vergabe - von der Rahmenvereinbarung ab. Das war, wie das Bundesverwaltungsgericht später feststellte, vergaberechtswidrig und hatte Geldbußen von 850.000 Euro zufolge. Bei anderen Vergaben nahm das Ministerium laut Bericht trotz ressortinterner Ressourcen externe Beratungsleistungen in Anspruch.

Bei den Tests monierte der RH außerdem, dass das Ministerium den Überblick verloren habe. So wurden 2021 264,07 Mio. Euro für das Testen an den Schulen ausgegeben, es gab aber kein funktionierendes Monitoring über den Verbrauch von Antigen-Tests bzw. über die vorhandenen Bestände. Nach langwieriger Nachrecherche bezifferte das Ministerium die Zahl der Tests mit 97,52 Millionen, allerdings war nur bei 62,29 Millionen der konkrete Verbleib erklärbar. Die Kosten der PCR- und Antigentests seien zudem zwar unter jenen vergleichbarer Programme gelegen, allerdings gab es zeitweise Leistungsstörungen bzw. massive Qualitätsprobleme.

COVID-19-Schulverordnung 2020/21 insgesamt 16-mal geändert

Kritik übte der RH auch an den rasch und häufig wechselnden Regelungen für den Schulbetrieb ab dem ersten Lockdown. So wurde die COVID-19-Schulverordnung 2020/21 insgesamt 16-mal geändert, jene für das darauf folgende Schuljahr immerhin noch 14-mal - „eine hohe Belastung“ für Schulbehörden wie Schulen, wie der RH bemerkt. Der Vollzug sei dadurch noch erschwert worden, dass sich neben den Inhalten auch die Systematik der Verordnung änderten und Erläuterungen des Ministeriums fehlten.

Bei den vom Ministerium verteilten IT-Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler waren laut RH die Kriterien bei der Vergabe nicht nachvollziehbar. Geld floss auch für zusätzliche Ressourcen für Fördermaßnahmen, allerdings konnten diese wegen Personalmangels nur zum Teil abgerufen werden. Nicht nachvollziehbar war für den RH, wieso das Bildungsressort auch Studien finanzierte, die die Gesundheit der gesamten Bevölkerung betrafen und demnach eine Entscheidungsgrundlage für das Gesundheitsministerium und nicht nur das Bildungsressort lieferten.

Der RH empfiehlt dem Bildungsministerium mit Verweis auf die häufig geänderten Coronaregeln an den Schulen, bei der Konzeption von Verordnungen und Erlässen künftig auf der Erfahrung der Pandemiejahre aufzubauen. In Abstimmung mit den zuständigen Ministerien sollte zudem ein Krisenmechanismus mit klaren Abläufen und Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Außerdem solle es künftig vor großen Beschaffungen und Auslieferungen etwa von Antigentests konkrete Anweisungen geben, wie Monitoring und Lagerhaltung aussehen sollen. Um den Verwaltungsaufwand bei der Rückmeldung der Testergebnisse zu verringern, empfiehlt der RH eine einheitliche Lösung. Vor allem bei komplexen Vergabefragen sollte das Ministerium künftig auf die Expertise der Fachabteilung setzen und bei Ausschreibungsunterlagen zu komplexen Themen wie PCR-Tests auch Qualitätskriterien und Umsetzungskonzept einen adäquaten Stellenwert einräumen. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.