Prozess

Toter bei Schlägerei in Schattendorf: Zwei Jugendliche vor Gericht

Die Angeklagten im Prozess nach einem Todesfall nach einer Rauferei in Schattendorf (Burgenland).
Die Angeklagten im Prozess nach einem Todesfall nach einer Rauferei in Schattendorf (Burgenland).APA / Theresa Puchegger
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Ein 19- und ein 17-Jähriger sind wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Ersterer bekannte sich schuldig.

Im Dezember des Vorjahres ist ein Mann nach einer Rauferei in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) gestorben. Zwei Jugendliche müssen sich deshalb am Dienstag wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ein 42-Jähriger war nach der Schlägerei in der Nacht auf 18. Dezember gestorben, wie die Obduktion später ergeben hatte an einer Hirnblutung, nicht jedoch durch die Schläge der jungen Männer. Der Erstangeklagte bekannte sich schuldig, der Zweitangeklagte nicht.

Der später Verstorbene soll beim Feiern in einer Disco in Schattendorf mit 2,46 Promille Alkohol im Blut junge Frauen belästigt haben, hieß es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Der Betreiber habe ihn deshalb dazu aufgefordert, hinauszugehen. Dort sollen ihn mehrere Burschen angesprochen und ihm gesagt haben, dass er damit aufhören solle. Die darauffolgende verbale Auseinandersetzung eskalierte laut Anklage und der 42-Jährige verpasste dem 19-jährigen Erstangeklagten eine Ohrfeige, woraufhin dieser mit halb geschlossener Faust zurückschlug. Der Familienvater stürzte zu Boden, blieb regungslos liegen und starb später im Spital an einem geplatzten Aneurysma.

Wollte mit Schlagring zuschlagen

Der 17-jährige Zweitangeklagte soll zeitgleich hinter dem Opfer gestanden sein und ihm mit einem Schlagring auf den Kopf geschlagen haben. Durch den Hieb des Erstangeklagten und durch die Alkoholisierung sei der 42-Jährige aber nach vorne getaumelt, wodurch ihn der Jugendliche nicht mehr wirklich getroffen, sondern nur gestreift habe, hieß es in der Anklage. Dieser wies das jedoch zurück. Er will erst von der Disco nach draußen gegangen sein, als der Mann bereits am Boden lag.

Nach dem Vorfall saßen die beiden jungen Männer zunächst wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft. Die Obduktion habe aber ergeben, dass der 42-Jährige ein Aneurysma gehabt habe, das bei dem Vorfall geplatzt ist, wobei man nicht mit Sicherheit sagen könne, ob die Schläge dafür ursächlich waren. „Das kann auch die Alkoholisierung sein oder der erhöhte Blutdruck durch die Aufregung“, erläuterte die Staatsanwältin. Ein Privatgutachten, das Anwalt Johannes Zink für die Frau und die Kinder des Verstorbenen vorbrachte, soll hingegen zeigen, dass die Blutung sehr wohl auf die Rauferei zurückzuführen sei.

„Es war eine schreckliche Nacht“

Der 19-jährige syrische Staatsbürger mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich bekannte sich vor Gericht schuldig und betonte: „Es tut mir furchtbar leid.“ Er habe eigentlich einen Streit zwischen dem Familienvater und einem anderen Jugendlichen wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung schlichten und die beiden auseinanderbringen wollen. Der Mann habe ihm dabei eine Ohrfeige verpasst, woraufhin er in einer ersten Reaktion direkt zurückgeschlagen habe. Danach sei ein Freund des 42-Jährigen mit ausgestreckter Faust auf ihn zugegangen, dem er daraufhin zwei Schläge verpasst und ihn damit schwer verletzt habe. „War das nicht übertrieben?“, fragte Richterin Birgit Falb. „Ja, es war eine schreckliche Nacht“, antwortete der junge Mann. Alles sei aus dem Ruder gelaufen. Den Schlag des 17-Jährigen habe er nicht gesehen.

Der Jugendliche aus dem Bezirk Mattersburg bestritt, überhaupt zugeschlagen zu haben. Er sei vor dem Lokal erst dazugestoßen, als bereits Rettung und Polizei an Ort und Stelle waren. „Ich komme rauf und es ist alles vorbei. Ich habe damit nichts zu tun“, beteuerte er vor Gericht. Auf Falbs Frage, warum dann mehrere Zeugen angeben, er habe ebenfalls zugeschlagen, meinte er, er könne sich das nicht erklären.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Am Nachmittag wurden zahlreiche Zeugen befragt, die bei dem Vorfall vor der Disco dabei waren - insbesondere Freunde der Angeklagten sowie des Opfers. Ihre Erzählungen widersprachen sich teilweise. Manche gaben an, beide hätten zugeschlagen, andere belasteten nur jeweils einen von ihnen. Eine Jugendliche erzählte, der Zweitangeklagte habe ihr gegenüber damit angegeben, dass er den 42-Jährigen geschlagen habe. Eine andere Schülerin, die auch davon berichtete, vom später Verstorbenen begrapscht worden zu sein, sagte wiederum, sie habe nur den Erstangeklagten zuschlagen gesehen.

Im Rahmen des Prozesses sollen insgesamt 29 Zeugen befragt werden. Angesetzt ist er vorerst für zwei Tage. Ob am Mittwochabend aber wirklich schon ein Urteil fallen wird, sei unklar, meinte Falb. (APA)

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