Obduktion

Toter nach Schlägerei im Burgenland: Schläge waren nicht tödlich

Der Mann starb aufgrund einer Hirnblutung, die von einem geplatzten Aneurysma ausgelöst wurde. Den beschuldigten Jugendlichen kann daher keine Todesfolge zur Last gelegt werden.

Im Fall eines Toten nach einer Schlägerei in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) im Dezember liegt das Obduktionsergebnis vor. Der 42-Jährige starb demnach aufgrund einer Hirnblutung, die von einem geplatzten Aneurysma ausgelöst wurde. Die Schläge der beiden Verdächtigen dürften diese nicht verursacht haben. Gegen die zwei Jugendlichen wird daher nun wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, nicht jedoch mit Todesfolge, ermittelt, hieß es am Donnerstag.

Im gerichtsmedizinischen Gutachten wird als Todesursache die Hirnblutung infolge eines geplatzten Aneurysmas genannt, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Aus gerichtsmedizinischer Sicht lasse sich nicht mit der strafrechtlich erforderlichen Sicherheit sagen, dass das durch einen Schlag verursacht wurde. Den Beschuldigten könne daher keine Todesfolge zugerechnet werden. Es gelte aber noch immer der dringende Tatverdacht, dass dem Opfer Schläge versetzt wurden: "Es wird noch ermittelt werden versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung", so die Sprecherin.

Verdächtige nicht mehr in U-Haft

Kurz nach der Tat wurden bereits ein im Bezirk Neunkirchen wohnhafter 18-jähriger Syrer und ein 16-Jähriger aus dem Bezirk Mattersburg festgenommen. Aus der Untersuchungshaft sind sie inzwischen gegen gelindere Mittel frei gelassen worden. Diese Auflagen sind auch weiterhin aufrecht.

Klar ist inzwischen, dass der in der Nähe des Tatorts sichergestellte Schlagring dem Jüngeren zuzurechnen sei aufgrund der sichergestellten DNA-Spuren. Darauf würden sich jedoch keine Spuren des Opfers finden. Ob der Schlagring bei der Rauferei verwendet wurde, ist noch Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.

Die zwei Jugendlichen befinden sich derzeit auf freiem Fuß. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, dürfte eine Anklage erfolgen. Mit dem Abschluss sei bald zu rechnen, hieß es weiters.

(APA)

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