Österreich betritt im Fall der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof rechtliches Neuland.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hält auch das Völkerrecht in Atem. So wehrt sich die Ukraine auf völkerrechtlicher Ebene auch mit einer Klage gegen Russland, die sie am 26. Februar 2022, lediglich zwei Tage nach Kriegsbeginn, beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag auf Basis der Völkermordkonvention einreichte. Dieser Tage finden in diesem Verfahren Anhörungen statt.
Das Statut des Internationalen Gerichtshofs erlaubt Mitgliedstaaten eines multilateralen Vertrages hinsichtlich der Interpretation dieses Vertrags in einem Rechtsstreit, in dem sie keinen Parteienstatus haben, zu intervenieren. Im erwähnten Fall der Ukraine gegen Russland hatte Österreich wie 32 weitere Staaten eine Erklärung zur Zulassung einer solchen Intervention eingebracht (s. das Rechtspanorama vom 31. Oktober 2022). Es handelt sich um den ersten zwischenstaatlichen Streitfall vor dem Internationalen Gerichtshof mit einer Beteiligung Österreichs.