Bauordnungsnovelle 

Wien erschwert den Abriss von Altbauten

Das Abreißen von Altbauten in Wien sorgt immer wieder für Diskussionen.
Das Abreißen von Altbauten in Wien sorgt immer wieder für Diskussionen.Die Presse/Clemens Fabry
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Häuser, die vor 1945 errichtet wurden, sollen künftig nicht mehr gleich abgerissen werden dürfen, weil ihre Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist. Geregelt wird das in einer Bauordnungsnovelle, die noch heuer in Kraft treten soll.

Wien verordnet strengere Regeln für den Erhalt von Altbauten. Betroffen sind Häuser, die vor 1945 errichtet wurden. Künftig wird es für Eigentümerinnen und Eigentümer nicht mehr so einfach sein, einen Abbruch in die Wege zu leiten, weil die Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Regelung ist Teil einer Bauordnungsnovelle, die noch heuer in Kraft treten soll, wie Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal und Neos-Planungssprecherin Selma Arapovic am Donnerstag berichteten.

Wenn ältere Objekte, etwa Gründerzeitgebäude, aus dem Stadtbild verschwinden, sorgt dies immer wieder für teils heftige Debatten. Bereits 2018 wurden derartige Abrisse mit einer Novelle erschwert. Wenn der Nachweis erbracht werden konnte, dass der Erhalt eines Hauses nicht zumutbar ist, gab es aber nur wenig Handhabe dagegen, wie Gaal erläuterte. Dies soll sich nun ändern.
So wird etwa die Behörde selbst Sachverständige beauftragen, Gutachten zum Thema Abbruchreife einzuholen. Bisher konnten dies die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst tun. Wenn Eigentümer etwa durch Aufkategorisierung das Bauwerk besser nutzen können, soll dies ebenfalls berücksichtigt werden. Damit wird ein Erhalt eher als wirtschaftlich möglich klassifiziert. Wer das Haus vorsätzlich vernachlässigt, kann zudem Aufwendungen für die Sanierung der dadurch entstandenen Schäden nicht mehr geltend machen.

Beschluss Ende November

Vorgesehen ist auch die Einführung eines „Gebäudepickerls“. Dort sollen etwa Gebrechen bzw. die Pläne, wie diese behoben werden können, verzeichnet werden. Neubaubewilligungen ohne Vorliegen von erforderlichen Abbruchbewilligungen wird es in Zukunft ebenfalls nicht mehr geben. Abbrüche sind weiters aufgeschoben, solange noch etwaige Rechtsmittel offen sind.

Laut Gaal wird die Novelle am 23. November im Landtag beschlossen. Wenige Wochen später soll sie in Kraft treten. Um zu verhindern, dass Eigentümer bis dahin noch rasch ihr Haus beseitigen, werden die Bestimmungen bereits für Ansuchen angewendet, die seit Juni eingelangt sind.

Kurzzeitvermietung strenger geregelt

Wie bereits kommuniziert, sieht die neue Wiener Bauordnung auch strengere Regeln für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Online-Portale vor. Mehr als 90 Tage sind - außer in Ausnahmefällen - hier nicht mehr erlaubt. Zudem wird die Stellplatzverpflichtung reformiert. In Zonen mit guter Öffi-Anbindung etwa wird diese gesenkt. Bauwerber müssen also nicht mehr so viele Abstellplätze für Autos errichten wie bisher.

Ausgeweitet wird die Solarverpflichtung. Hier wird etwa das Ausmaß der bei Neubauten zu montierenden Photovoltaikanlagen erhöht. (APA)

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