Einigung

Finanzausgleich: Wie der Steuerkuchen verteilt wird

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP, Mitte) am Dienstagabend bei der Präsentation mit Landeshauptleuten und der Gemeindebund-Vizepräsidentin
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP, Mitte) am Dienstagabend bei der Präsentation mit Landeshauptleuten und der Gemeindebund-VizepräsidentinAPA / Tobias Steinmaurer
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Länder und Gemeinden bekommen durch eine am Dienstagabend erzielte Einigung jährlich 2,4 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund. Die genauen Regeln dafür fehlen noch.

Wien. In der Frage, welche größeren Weichenstellungen die türkis-grüne Koalition in dem ihr verbleibenden letzten Regierungsjahr noch vornehmen kann, ragt ein Projekt weit heraus: die Erstellung eines neuen Finanzausgleichs. Hinter dem komplexen Modus verbirgt sich die simple Frage, wie sich Bund, Länder und Gemeinden den größten Teil des gesamten Steueraufkommens untereinander aufteilen – und zwar gleich für mehrere Jahre.

Hintergrund: Zwar heben auch Länder und Gemeinden Steuern ein, den Großteil jedoch – etwa die größten Posten wie Lohnsteuer und Umsatzsteuer – kassiert zuvorderst einmal der Finanzminister, dabei geht es um rund 100 Milliarden Euro. Weil allerdings die Länder und Gemeinden aber politisch wichtige Zuständigkeiten innehaben – beispielsweise für Gesundheit und Kinderbetreuung –, bekommen sie in den Verhandlungen für den Finanzausgleich Geld nach einem bestimmten Schlüssel. Dieser wurde in den vergangen Monaten neu verhandelt – und zwar hart: Die Forderungen von Bund und Ländern lagen meilenweit auseinander, die Länder wollten den Verteilschlüssel generell zu ihren Gunsten verändern, der Bund wiederum wollte die Zahlungen an konkrete Bedingungen knüpfen. Das SPÖ-regierte Wien drohte gar mit einer Verfassungsklage.

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