Wiener Forschungsinstitut schlägt vor, Sozialpartner und andere Interessenvertretungen zu Anträgen an den VfGH zu ermächtigen.
Sollen die Möglichkeiten erweitert werden, den Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit einer Prüfung von Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen zu befassen? Das „Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte“, ein außeruniversitäres Forschungs- und Bildungsinstitut, ist klar dieser Meinung.
Zeichen an Zivilgesellschaft
In einer Studie, die am heutigen Montag der Öffentlichkeit vorgestellt wird, plädiert das Forum für ein neues „Antragsrecht der Zivilgesellschaft“ vor dem VfGH. Die vorgeschlagene Form der rechtlichen Partizipation wäre ein „Zeichen an die Zivilgesellschaft, dass ihre Interessen und ihr Engagement für bestimmte Gruppen der Gesellschaft seitens der Politik ernstgenommen werden“, heißt es in der Studie.