Fachleute diskutieren über Information im Vorfeld spektakulärer Strafprozesse.
„Strafprozesse zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Unschuldsvermutung“: Das ist der Titel der am 16. Oktober ab 19 Uhr stattfindenden Diskussion der Reihe „Rechtspanorama am Juridicum“, die von der Universität Wien zusammen mit der „Presse“ organisiert wird. Wer darf, wer muss im Vorfeld von Verfahren gegen Politiker und anderen spektakulären Causen die Öffentlichkeit informieren? Wie verteilen sich die Aufgaben auf Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien?
Darüber diskutieren ab 19 Uhr im Dachgeschoß des Wiener Juridicums (Schottenbastei 10–16) Nina Bussek, die Leiterin der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wien, Nikolaus Forgó, Medienrechtler und Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Uni Wien, Manfred Reinthaler, Vorstand der Pressestelle der Landespolizeidirektion Wien, Richard Soyer, Rechtsanwalt in Wien und Professor am Institut der Strafrechtswissenschaften der Universität Linz, und Anna Thalhammer, ehemalige „Presse“-Redakteurin und nunmehr Chefredakteurin des „Profil“ (Moderation: „Presse“-Redakteur Benedikt Kommenda). Der Eintritt ist frei. (red.)