Kino

„Klima der Angst“ bei Til-Schweiger-Dreh: Constantin schärft Produktionsstandards

Til Schweiger und Tina Ruland bei der „Manta Manta - Zwoter Teil“-Premiere im März in Köln
Til Schweiger und Tina Ruland bei der „Manta Manta - Zwoter Teil“-Premiere im März in KölnImago / Imago
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Eine Anwaltsfirma hatte die Arbeitsbedingungen am Set von „Manta Manta - Zwoter Teil“ untersucht. Produktionsfirma Constantin will künftig Vertrauenspersonen einsetzen.

Von einem „Klima der Angst“ am Filmset von „Manta Manta - Zwoter Teil“ von und mit Til Schweiger hatte der „Spiegel“ im Frühjahr berichtet. Die Produktionsfirma Constantin Film schärft in Reaktion darauf die eigenen Produktionsstandards. Sie stützt sich dabei auf einen Bericht einer externen Anwaltskanzlei. Diese untersuchte im Auftrag des Filmunternehmens die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsklima bei den Dreharbeiten. Bei einem Pressegespräch in Berlin räumt die Constantin Film nun auch Fehler ein. So habe man für den Film keinen Produktionsleiter gewinnen können. Es habe zum Teil eine klare Zuweisung von Zuständigkeiten gefehlt, hieß es von Constantin. Die Probleme, die die Produktion insgesamt gehabt habe – „das hat mich schon umgehauen“, sagte Constantin-Vorstandsvorsitzender Martin Moszkowicz.

„Manta Manta - Zwoter Teil“ wurde im Sommer 2022 in Nordrhein-Westfalen gedreht und kam im Frühjahr in die Kinos. Die Actionkomödie knüpft an den Film „Manta, Manta“ aus den 1990er-Jahren an. Der „Spiegel“ berichtete damals über angebliche Schikanen bei den Dreharbeiten. Schweiger, der Regie führte und die Hauptrolle spiet, hat am Dienstag keine Stellungnahme abgegeben. Im Frühjahr hatte seine Anwältin dem Nachrichtenmagazin zu den Vorwürfen mitgeteilt, ein Teil der „Sachverhalte“ sei ihrem Mandanten „nicht bekannt“; ein anderer unterstelle „angebliche Sachverhalte, die es nicht gegeben hat“. Weiter hieß es dort, seit Jahren „kursierende Gerüchte“ würden „zu Unrecht als tatsächlich“ dargestellt.

Anonyme Feedbacksysteme und Arbeitszeit-Aufzeichnungen

Zu den verschärften Constantin-Produktionsstandards gehören laut dem Unternehmen verschiedene Maßnahmen. So sollen externe, unabhängige Vertrauenspersonen eingesetzt werden, an die sich Teammitglieder mit Beschwerden bezüglich möglicher Verstöße wenden können. Schulungen und Workshops werden für Abteilungsleiter - etwa von Regie, Produzenten, Herstellungs- und Produktionsleitung und Kamera - angesetzt. Und es soll anonyme Feedbacksysteme und eine Vorgabe zur Dokumentation der Arbeitszeiten geben.

Die Anwaltskanzlei nahm nach eigenen Angaben auch die Arbeitsbedingungen zu dem Schweiger-Film „Das Beste kommt noch!“ in den Blick. Die Komödie wurde bereits vor dem „Manta“-Film gedreht und kommt im Dezember in die Kinos. Zu dieser Constantin-Produktion seien keine problematischen Umstände berichtet worden, hieß es von der Anwaltskanzlei. Diese Prüfung sei zugleich nicht so intensiv wie zu „Manta“ gewesen.

Constantin Film verknüpfte den aktuellen Fall auch mit einer medienpolitischen Forderung, wenn es zu einem Fehlverhalten am Set kommen sollte. Man müsse die Rahmenbedingungen schaffen, um es Produktionsfirmen zu ermöglichen, Sanktionen zu ergreifen, ohne das Projekt oder die Existenz der Firmen zu gefährden, erläuterte der Constantin-Chef Moszkowicz. Die Verantwortung im Falle eines Abbruchs solle gemeinsam von Sendern, Filmförderungen, Produktionsfirmen und Partnern getragen werden. Jeder in der Branche wisse, dass normalerweise ein Drehabbruch zu einem „massiven Millionenschaden“ führe. (APA/dpa)

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