Wahn

Arzt darf liebeskranke Patientin klagen

Alles begann damit, dass der Arzt die Frau im Spital behandelt hatte. 
Alles begann damit, dass der Arzt die Frau im Spital behandelt hatte. Feature: Clemens Fabry
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Eine Frau glaubte nach der Behandlung, mit dem Mediziner liiert zu sein. Der Spitalsarzt verlangte Abstand. Die Frau entgegnete, ein Urteil sei bei ihr sinnlos, sie könne nicht anders.

Wien. Die Liebe der Patientin ging so weit, dass sie über einen Verlag einen Roman über sich und den Arzt veröffentlichte. In diesem unterhalten die zwei eine intime Beziehung, was in der Realität aber nie stimmte. Dass die Frau ein Exemplar ihres 200 Seiten langen Werks am Arbeitsplatz des Mannes hinterließ, machte die Sache für den Spitalsarzt noch unangenehmer. Eine Kollegin des Mannes fand den Roman in ihrem Postfach und sprach den Mediziner an.

Die Frau leidet unter einem Liebeswahn, zeigt keine Einsicht und ist therapieresistent. Rechtlich interessant wird dies, weil die Frau nach einer Klage des Arztes gegen sie genau damit argumentierte. Oder besser gesagt der Anwalt, der für die Frau zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurde. Und so mussten die Gerichte die Frage klären: Kann man einen Antrag auf Unterlassung auch dann stellen, wenn die Frau sich aus psychiatrischer Sicht gar nicht an die Vorgaben halten kann?

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