Prozess

Frau mit Rasierklinge geschnitten: 30-Jähriger in Wien vor Gericht

Der Mann muss sich vor dem Wiener Landesgericht verantworten.
Der Mann muss sich vor dem Wiener Landesgericht verantworten.(c) Leopold Nekula/VIENNAERPORT via www.imago-images.de
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Der Mann muss in dem Prozess wegen fortgesetzter Gewalt und gefährlicher Drohung verantworten. Er ist geständig. Die Verhandlung musste auf 1. Dezember vertagt werden.

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung und gefährlicher Drohung hatte am Freitag ein 30-jähriger Mann einen Verhandlungstermin am Wiener Landesgericht. Er soll seine Partnerin, mit der er im Vorjahr zusammengekommen war, seit Anfang Jänner wöchentlich geschlagen haben. In der Nacht auf den 8. Juli versetzte er ihr laut Anklage Faustschläge gegen den Kopf, Tritte ins Gesicht und fügte ihr mit einer Rasierklinge Schnittwunden zu, die er mit Salz einrieb und mit Parfüm besprühte.

Letzteres habe er nicht aus Sadismus gemacht, sondern um die oberflächlichen, bis zu 15 Zentimeter langen Wunden mit Alkohol zu desinfizieren, versicherte Verteidiger Michael Dohr: „Salz war dabei natürlich nicht im Spiel. Nur Parfüm.“ Der Angeklagte sei grundsätzlich geständig und bedaure das Ganze: „Die zwei haben eine On-Off-Beziehung gehabt. Es ist immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Es war eine toxische Beziehung, in der sich die beiden nichts geschenkt haben.“

Mit „Lebenserwartung von drei Sekunden“ gedroht

Der Angeklagte dürfte vermutet haben, dass seine Freundin nicht nur mit ihm ein intimes Verhältnis pflegte. Laut Staatsanwältin drohte er ihr mit dem Umbringen, sollte sie ihn betrügen. Nachdem es zu ersten Gewalttätigkeiten gekommen war, soll er der Frau erklärt haben, sie werde „sterben“, wenn sie „einen Mucks sage“. Der 30-Jährige soll von seiner Partnerin auch strafweises Auf-einem-Bein-Stehen oder Verharren in absoluter Bewegungslosigkeit verlangt haben. Andernfalls habe sie mit einer „Lebenserwartung von drei Sekunden“ zu rechnen.

Verteidiger Dohr strebt angesichts der geständigen Verantwortung seines Mandanten und dessen bisheriger Unbescholtenheit eine Diversion an: „Der gerichtsmedizinische Gutachter hat festgestellt, dass es leichte Körperverletzungen waren.“ Dem eingeholten gerichtspsychiatrischen Gutachten zufolge handelt es sich bei den inkriminierten Übergriffen um eine „Machtdemonstration“. Nachdem die Frau die Beziehung beendet hat, geht der psychiatrische Sachverständige aber von einer geringen bis moderaten Gefahr aus, dass der 30-Jährige wieder handgreiflich wird.

Die Verhandlung musste auf 1. Dezember vertagt werden. Da die Richterin dem Angeklagten den Strafantrag nicht zeitgerecht zugestellt hatte, konnte sich dieser nicht eingehend mit seinem Verteidiger besprechen und damit nicht Strafprozessordnungs-konform auf die Verhandlung vorbereiten.

Hilfe und Untersützung für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und BeratungGewaltschutzzentren Österreich

Tel: 0800 / 700 217

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

·        www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)

·        www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)

·        www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.

Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.

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