Neues Urteil?

Verletzte Ehre und ein „halber“ Mord: Finanzierung eines Killers als Justizgroteske

Muss K. wegen Beihilfe zu einem (versuchten) Auftragsmord erneut hinter Gitter (Bild: Gefangenenhaus des Straflandesgerichts Wien)?
Muss K. wegen Beihilfe zu einem (versuchten) Auftragsmord erneut hinter Gitter (Bild: Gefangenenhaus des Straflandesgerichts Wien)?Caio Kauffmann
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Ein untreuer Ehemann sollte ermordet werden. Derjenige, der sich laut Justiz um die Finanzierung des Auftragskillers kümmern sollte, wurde möglicherweise zu Unrecht eingesperrt.

Verletzte Ehre. Und Rache. Diese Emotionen verwandelten sich zu Motiven für ein blutiges Verbrechen. Das Opfer: ein Mann, der seiner Frau untreu wurde. Und dies mit dem Leben bezahlen sollte. Der Auftraggeber des Mordes: der Vater der Betrogenen. Er sitzt mittlerweile hinter Gittern. Außerdem sind da noch der als Killer angeheuerte Mann. Und derjenige, der die Bezahlung des Killers abwickelte – von ihm handelt diese Geschichte. Die Frage lautet: Wollte K. (50) tatsächlich mithelfen, den untreuen Mann ins Jenseits zu befördern? Oder muss die Justiz ihr Urteil korrigieren?

Die Ausgangslage

Ginge es nach der Staatsanwaltschaft, sollte K. elf Jahre hinter Gittern verbringen. Weil er eben mitgeholfen habe, den Mord über die Bühne zu bringen (den Mord, der keiner war, weil das Opfer Schläge überlebte, die in der Regel tödlich sind). Mittlerweile ist K. wieder auf freiem Fuß.

Angefangen hat alles in der Türkei, wo der Immobilienunternehmer A. zwei Ehen einfädelte. Eine für seinen Sohn. Und eine für seine Tochter. Der junge Mann, den der Patriarch für seine Tochter vorgesehen hatte, verliebte sich in seine Schwägerin. Also in die Frau, die A. für seinen Sohn ausgesucht hatte. Mehr noch: Das „verbotene“ Paar bekam ein Kind.

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