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Neuer Erlass bringt bessere Unterstützung für Schüler mit Behinderung

Mehr Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sollen künftig zielgenau unterstützt werden können.
Mehr Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sollen künftig zielgenau unterstützt werden können.Unbekannt
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Auch Schüler mit Sinnesbehinderung oder im Autismus-Spektrum bekommen Zugang zu Persönlicher Assistenz in der Schule. Interessensverbände orten einen „Schritt in die richtige Richtung“.

Im Frühling hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass in Österreich Kinder und Jugendliche mit Behinderung diskriminiert werden, weil nur Schülerinnen und Schüler mit körperlicher Behinderung bzw. einer bestimmten Pflegestufe ein Recht auf persönliche Assistenz haben. Nun hat das Bildungsministerium einen neuen Erlass herausgegeben, durch den auch Schüler mit einer Sinnesbehinderung oder im Autismus-Spektrum Zugang zu solchen Unterstützungsangeboten bekommen.

Bisher waren diese Kinder und Jugendlichen von Persönlicher Assistenz, die sie im Alltag in schwierigen Situation unterstützt, ausgeschlossen. Die Folge war laut dem Klagsverband, der gegen die bisherige Regelung vor Gericht gezogen war, dass viele Kinder und Jugendliche mit psychosozialen oder Sinnesbehinderungen bzw. geringer Pflegegeldstufe keinen Zugang zu Gymnasien oder berufsbildenden höheren Schulen hatten und etwa auf Sonder- oder Mittelschulen ausweichen mussten. Nach einer Schätzung des Klagsverbands waren davon mindestens einige hundert Schüler betroffen.

Unterstützung auch am Schulweg bzw. bei mehrtägigen Veranstaltungen

Mit der Neuregelung ist nun eine Persönliche Assistenz unabhängig von der Behinderung möglich. Außerdem gibt es Unterstützung nicht mehr nur in der Schule selbst (inklusive der bisher ausgeschlossenen Freistunden), sondern auch am gesamten Hin- und Rückweg oder bei ein- und mehrtägigen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen sowie Pflichtpraktika.

Für Theresa Hammer, fachliche Geschäftsführerin und Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands, ist der neue Erlass „ein Schritt in die richtige Richtung“. Bildungsdirektionen und Schulen müssten nun tatsächlich für bedarfsgerechte Unterstützungsmöglichkeiten sorgen, sagte sie in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Ministerium soll über Persönliche Assistenz informieren

Für Sonja Tollinger, Obfrau von Integration Tirol, bringt der Erlass gerade für Kinder im Autismus-Spektrum wesentliche Verbesserungen. Es sei wichtig, dass das Bildungsministerium die breite Öffentlichkeit über die neuen Möglichkeiten bei der Persönlichen Assistenz an Bundesschulen aktiv informiere. „Nur so können Familien und Angehörige überhaupt erst auf die Idee kommen, Persönliche Assistenz zu beantragen.“

Für den Klagsverband muss sich freilich erst zeigen, „ob es immer zu diskriminierungsfreier und bedarfsgerechter Unterstützung kommen wird“. Auch für BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter bleibt noch abzuwarten, ob die Umsetzung in der Praxis tatsächlich den Bedürfnissen der Schüler mit Behinderungen gerecht wird, betont er in einer Stellungnahme.

»Von einem inklusiven Bildungssystem, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, sind wir trotz der Besserung im Bereich der Persönlichen Assistenz an Bundesschulen aktuell weit entfernt«

 Tobias Buchner

Unabhängige Monitoringausschuss

Auch darüber hinaus bleibt aus Sicht der Interessensverbände bei der Gleichstellung von Schülern mit Behinderung weiterhin einiges zu tun. „Von einem inklusiven Bildungssystem, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, sind wir trotz der Besserung im Bereich der Persönlichen Assistenz an Bundesschulen aktuell weit entfernt“, kritisiert Tobias Buchner vom Unabhängigen Monitoringausschuss, der in Österreich die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung überwacht. In der Staatenprüfung Österreichs im vergangenen Sommer wurde vor allem kritisiert, dass es weiterhin Sonderschulen gibt. Außerdem würden Lehrerinnen und Lehrer nicht ausreichend für den Umgang mit behinderten Schülern ausgebildet, Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollten Zugang auch zu außerschulischer pädagogischer Betreuung bekommen und die Österreichische Gebärdensprache im Bildungsbereich anerkannt und genutzt werden.

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