Medien

VÖZ dürfte die Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrags zurücknehmen

Der Beschluss in den Gremien  für die Rücknahme der Kündigung steht noch aus.
Der Beschluss in den Gremien für die Rücknahme der Kündigung steht noch aus.APA / APA / Robert Jaeger
  • Drucken

Sobald die Rücknahme auch in den Gremien beschlossen wurde, werden die Verhandlungen aufgenommen. Kampfmaßnahmen gibt es vorerst keine.

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) plant, die im September ausgesprochene Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrags, die mit Jahresende wirksam geworden wäre, zurückzunehmen. Das geht aus einer Vereinbarung vom Dienstag zwischen VÖZ und der Journalistengewerkschaft in der GPA hervor. Diese muss noch in den Gremien beschlossen werden. Dann sollen zügig Verhandlungen aufgenommen werden, die bis längstens 15. September 2024 dauern sollen.

Auf Kampfmaßnahmen wird bis dahin verzichtet, zuvor wurde bereits eine Streikfreigabe im Präsidium der Journalistengewerkschaft beantragt. Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft, hielt gegenüber der Nachrichtenagentur APA fest, dass die Gewerkschaft derzeit einen Rundlaufbeschluss im Präsidium der Journalistengewerkschaft durchführe. Das Ergebnis soll noch Ende dieser Woche vorliegen. Kullmann zufolge handle es sich bei der Gewerkschaft aber nur um einen „Formalakt“.

Der VÖZ muss die Vereinbarung noch in einer Vorstandssitzung beschließen. Diese findet am 22. November statt, wie VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger gegenüber der APA festhielt. „Der Verlegerverband war von Beginn an an einer konstruktiven Reform des Kollektivvertrags interessiert, diese Zielsetzung hat auch weiterhin Priorität“, sagte er: „Das Signal, das vonseiten des VÖZ gesetzt wurde, ist angekommen.“ Als wesentliche Zielsetzungen führte Grünberger „die Transformation des Kollektivvertrags in das digitale Zeitalter und die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen, vor allem für jüngere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer“ an.

Stimmen beide Gremien der Vereinbarung zu, tritt diese mit sofortiger Wirkung in Kraft. Anschließend werden „zügig“ Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrags aufgenommen, wobei detaillierte Positionspapiere bis zum 18. Dezember ausgetauscht werden sollen.

Kullmann will die Verhandlungen in einer „vernünftigen Zeit mit einem vernünftigen Ergebnis“ abschließen. Wenn bis Ende September 2024 keine Einigung erfolgt, sieht die Vereinbarung vor, dass der KV, der für Redakteurinnen und Redakteure bei Tages- und Wochenzeitungen wie auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden kann.

KV-Kündigung für Erhalt der Medienvielfalt

Der VÖZ führte als Begründung für die KV-Kündigung im vergangenen September die derzeitigen ökonomischen wie technologischen Herausforderungen der Branche an. Um einen Erhalt der Medienvielfalt zu gewährleisten, müsse der Kollektivvertrag an die „herrschenden Gegebenheiten angepasst werden“, womit auf die Preissteigerungen und sinkenden Gesamtumsätze der Verlage verwiesen wurde. Zudem müssten Arbeitsprozesse in den Redaktionen von der Ausrichtung auf Printprodukte hin zu allen Medienkanälen umgestaltet werden, was sich im derzeitigen KV nicht abbilde.

Die Journalistengewerkschaft reagierte erbost auf die Aufkündigung, die laut Kullmann ein „schweres Foul“ darstellte und ohne vorherige Gespräche bzw. Austausch von Forderungen erfolgt sein soll. Ohne deren Rücknahme wollte die Gewerkschaft nicht in Verhandlungen eintreten. Der VÖZ drängte wiederum auf ein „klares Reformbekenntnis“. Es fanden daraufhin Betriebsversammlungen und bundesweite Betriebsrätekonferenzen statt. Weitere, schärfere Maßnahmen wurden bereits überlegt. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.