Verwaltungsgericht Vorarlberg verletzte Grundsatz der festen Geschäftsverteilung.
Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung ist wichtig für eine entwickelte Gerichtsbarkeit: Um steuernde Eingriffe zu vermeiden, muss für jeden Fall von vornherein feststehen, wer nach welchen Kriterien berufen ist, darüber zu entscheiden. Das ist ein Aspekt des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter.