Sicherheitspolitik

Kontrollkommission für den Verfassungsschutz angelobt

Die Juristen Reinhard Klaushofer, Harald Perl, Monika Stempkowski, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Juristin Ingeborg Zerbes und Jurist Theo Thanner, im Rahmen der Angelobung der neuen Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission.
Die Juristen Reinhard Klaushofer, Harald Perl, Monika Stempkowski, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Juristin Ingeborg Zerbes und Jurist Theo Thanner, im Rahmen der Angelobung der neuen Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission.APA / CARINA KARLOVITS
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Das fünfköpfige Gremium wurde für zehn Jahre gewählt.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Dienstag die fünf Mitglieder der neuen unabhängigen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz angelobt. Der Hauptausschuss des Nationalrats hatte die Juristen Ingeborg Zerbes, Reinhard Klaushofer, Harald Perl, Monika Stempkowski und Theo Thanner für eine zehnjährige Amtszeit gewählt.

Die Suche nach dem Kontrollgremium für die Direktion Staatsschutz Nachrichtendienst (DSN) hatte sich schwierig gestaltet. Ursprünglich hätte es nur aus drei Personen bestehen sollen, doch konnten sich Koalition und SPÖ bzw. FPÖ aufgrund der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit auf keinen Dreier-Vorschlag einigen. Letztlich war die Ausweitung auf fünf Mitglieder die Lösung, wobei die FPÖ nicht zustimmte. Kurz vor dem ersten Zusammentreten kam es noch zu einem Wechsel, da das ursprünglich bestellte Mitglied Christof Tschohl aus privaten Gründen zurücktrat - Perl rückte daraufhin nach. Aufgabe der Kommission ist die begleitende Kontrolle der gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung der DSN sowie der entsprechenden Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen.

Zerbes, erste Vorsitzende des Gremiums, will sich nun zunächst die Zusammenarbeit zwischen den Landesdienststellen und der Bundesdienststelle ansehen bzw. wie die Schnittstellen zwischen den Bereichen Staatsschutz und Nachrichtendienst funktionieren, sagte sie im Ö1- „Morgenjournal“ am Mittwoch. Bedeckt hielt sich Zerbes bezüglich Änderungen bei der Ausweitung der Möglichkeiten zur Überwachung der Telekommunikation. Das könne sie aus dem Stand derzeit nicht sagen.

Generell habe sich die Notwendigkeit von Ermittlungsmaßnahmen aber geändert, weil sich auch die Art der Vorbereitung etwa von Anschlägen geändert habe. Diese habe sich auf die Telekommunikation verlagert. Die Schwierigkeit bei Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung sei die grundrechtliche Lage, so Zerbes. Derzeit seien diese an eine richterliche Bewilligung gebunden - das sei unüblich im Rahmen der Arbeit der Polizei. Evident sei auch, dass ausländische Dienste Möglichkeiten etwa zur Überwachung von Messenger-Diensten haben und Infos über geplante Anschläge in Österreich zu einem großen Teil von diesen Diensten gekommen seien. Wie die Rechtslage aufgrund dieses Umstands bearbeitet werden solle, könne sie aber noch nicht sagen. (APA)

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