Legalisierung in NÖ braucht Bestandsplan eines befugten Planverfassers.
Nur ein gutes Jahr, bevor eine zehnjährige Amnestieregelung für Schwarzbauten in Niederösterreich außer Kraft tritt (Ende 2024), hat der Verwaltungsgerichtshof eine wichtige Frage dazu geklärt: welchen formalen Erfordernissen die Unterlagen für die Zuerkennung der Amnestie entsprechen muss.