Quergeschrieben

50 Jahre Fristenlösung: Es gibt noch immer Verbesserungsbedarf

Am 29. November 1973 wurde der Schwangerschaftsabbruch per Gesetz straffrei gestellt. Doch ein Grund zum feiern ist diese Errungenschaft nur zum Teil.

In Wien wurden die ersten U-Bahnlinien gebaut, im Radio lief „Ginny Come Lately“ vom niederländischen Sänger Albert West. Und die Abgeordneten des österreichischen Nationalrats stimmten mit 93 gegen 88 Stimmen für eine Strafrechtsnovelle, die das Leben von Frauen nachhaltig verändern soll: Am Mittwoch wurde die sogenannte Fristenregelung 50 Jahre alt. Das am 29. November 1973 beschlossene Gesetz – das mit 1. Jänner 1975 in Kraft trat – legte Bedingungen fest, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden durfte.

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Ist das ein Grund zum Feiern? Teilweise. Zu feiern ist, dass diese Lösung vor einem halben Jahrhundert überhaupt zustande kam, wurde sie doch unter anderem von der Kirche bekämpft. Letztlich wurde es ein Minimalkompromiss: die ersten drei Monate straffrei, und später nur, wenn das Leben der Frau gefährdet, das Kind stark behindert ist, oder die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstand. Medizinisches Personal kann die Mitarbeit verweigern, außer, es steht die Gesundheit der Frau auf dem Spiel. Und es blieb ein Paragraph im Strafgesetzbuch, somit stigmatisiert – und der ständigen Gefahr ausgesetzt, mit einer einfachen Mehrheit wieder gestrichen werden zu können.

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