Strafverfahren

NS-Vokabular: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Höcke in Halle

APA / AFP / Ronny Hartmann
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Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Björn Höcke als Rechtsextremisten ein.

Wegen des mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen muss sich der AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg in Deutschland entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. Nach Angaben des Büros des Thüringer AfD-Chefs ist es das erste Mal, dass Ermittlungen auch zu einem Strafverfahren gegen ihn führten. Wann der Prozess beginnen soll, war zunächst unklar.

Höcke wird vorgeworfen, am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um einen verbotenen Ausspruch handle, so der Vorwurf. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein.

Mit seiner Entscheidung für eine Verhandlung vor der großen Strafkammer in Halle entspricht das Gericht in Naumburg einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle. Dieser war eine Entscheidung des Landgerichts Halle vorausgegangen, wonach das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Merseburg geführt werden sollte. Die Entscheidung des Oberlandesgericht Naumburg ist unanfechtbar. (APA)

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