Lkw-Lenker muss im Tunnel nicht löschen können

Asfinag bleibt auf Brandschaden in Tunnel teilweise sitzen.

Ein Rütteln, ein Flattern, ein Knall: Das nahm ein Lkw-Lenker wahr, als er in einen Autobahntunnel eingefahren war. Da die Luft im linken Vorderrad entwichen war, fuhr er auf den Pannenstreifen. Und sah, dass der Reifen brannte.

Die Löschversuche mit zwei Feuerlöschern am Lkw blieben erfolglos, da nicht fachgerecht durchgeführt. Der Straßenerhalter wollte daher jenen Teil des Schadens im Tunnel, rund 2,9 Mio. Euro, der jenseits des vom ungarischen Haftpflichtversicherer zu leistenden Betrags (1,3 Mio.) lag, gestützt auf Verschuldenshaftung wegen Fehlver­haltens von Halter oder Lenker beim Versicherungsverband eintreiben. Dem schob der OGH einen Riegel vor (2 Ob 165/23p): Mit der Unterlassung, den Fahrer am Feuerlöscher einzuschulen, habe das Unternehmen kein Schutzgesetz verletzt; dem Lenker seien keine Kenntnisse im Umgang mit Feuerlöschern abzuverlangen, die mitzuführen nicht Pflicht sei. (kom)

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