Verkehrsunfall/Wien

Verkehrsunfälle verursachten 2022 fast acht Milliarden Euro an Kosten

Gegenüber dem Corona-Jahr 2021 nahmen die Unfallkosten im Jahr 2022 um rund 270 Millionen Euro zu.
Gegenüber dem Corona-Jahr 2021 nahmen die Unfallkosten im Jahr 2022 um rund 270 Millionen Euro zu.APA / BERUFSRETTUNG WIEN / Unbekannt
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Heuer ist mit einem weiterem Anstieg zu rechnen, so der Verkehrsclub Österreich. Seit Jahresanfang kamen in Österreich bereits 375 Menschen im Straßenverkehr ums Leben, um fünf mehr als im gesamten Vorjahr.

Verkehrsunfälle verursachen viel menschliches Leid und auch sehr hohe Kosten. Eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis der Unfallkostenrechnung Straße des Umweltministeriums zeigt, dass die Verkehrsunfälle in Österreich im Vorjahr volkswirtschaftliche Kosten in der Höhe von fast acht Milliarden Euro verursacht haben, wie es in einer Aussendung hieß. Gegenüber dem Corona-Jahr 2021 nahmen die Unfallkosten im Jahr 2022 um rund 270 Millionen Euro zu.

370 Tote und 43.242 Verletzte, davon 7.258 schwer, das war die Opferbilanz des Straßenverkehrs im Vorjahr. „Verkehrsunfälle verursachen großes Leid und auch hohe volkswirtschaftliche Kosten“, stellte VCÖ-Expertin Lina Mosshammer fest. Auf Basis der heuer veröffentlichten Unfallkostenrechnung Straße betrugen die volkswirtschaftlichen Kosten der Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Vorjahr 7,86 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahr 2021 eine Zunahme von rund 270 Millionen Euro allein aufgrund der gestiegenen Anzahl an Verkehrsunfällen im Jahr 2022 und ohne Berücksichtigung der Inflation.

VCÖ fordert unfallvermeidende Maßnahmen

„Für das Jahr 2023 ist nicht nur aufgrund der Inflation mit gestiegenen Unfallkosten zu rechnen, sondern auch wegen der Zunahme schwerer Verkehrsunfälle im heurigen Jahr“, stellte Mosshammer fest. Seit Jahresanfang kamen in Österreich bereits 375 Menschen im Straßenverkehr ums Leben, um fünf mehr als im gesamten Vorjahr.

Der VCÖ fordert verstärkte unfallvermeidende Maßnahmen. Zum einen reduziert niedrigeres Tempo das Unfallrisiko, wie beispielsweise Tempo 80 statt 100 auf Freilandstraßen oder mehr Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet. Gerade im Ortsgebiet muss der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Kinder und ältere Menschen, Vorrang haben. (APA)

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