Wien

Ehefrau erstochen: 35-Jähriger zu 20 Jahren Haft verurteilt

Der Angeklagte ist seit einem Suizidversuch von der Hüfte abwärts gelähmt.
Der Angeklagte ist seit einem Suizidversuch von der Hüfte abwärts gelähmt.APA / APA / Stefan Somweber
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Der Mann gestand die Tat. Seine Frau wollte sich von ihm trennen, daraufhin beschloss er, sie zu töten. Der Staatsanwalt spricht von einer „äußerst grausamen“ Tat.

Ein 35-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, weil er am 3. Juli 2023 in Wien-Ottakring seine um sieben Jahre jüngere Ehefrau mit einem 32,5 Meter langen Küchenmesser getötet hatte. Er versetzte ihr insgesamt 19 Stiche, der letzte ging direkt ins Herz. Die Frau hatte keine Überlebenschance. Der Mann war nach der Tat in selbstmörderischer Absicht vom Dach seines Wohnhauses 14 Meter in die Tiefe gesprungen. Er überlebte.

„Sie war die Liebe seines Lebens“, hatte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger eingangs der Verhandlung erklärt. Allerdings sei die 28-Jährige in einen anderen Mann verliebt gewesen und habe seinen Mandanten verlassen wollen. Da habe dieser zugestochen.
Der Angeklagte und die getötete Frau - beide aus Syrien - hatten 2010 in ihrer Heimat geheiratet. Zwischen 2016 und 2020 kamen drei Kinder zur Welt, 2021 übersiedelte die Ehefrau und Mutter nach Wien - ihre Eltern, die seit längerem in Österreich leben, hatten ihre Tochter nachgeholt. In weiterer Folge ließ sich auch die restliche Familie in Wien nieder, im Frühsommer 2023 kam zuletzt auch der Angeklagte nach Wien. „In der Beziehung begann es da zu kriseln. Er hatte den Verdacht, dass seine Frau einen anderen Mann haben könnte“, schilderte der Staatsanwalt. Am 2. Juli - einen Tag vor der Tat - habe die Frau dem Angeklagten schließlich gestanden, dass sie sich tatsächlich anderweitig verliebt hatte. „Darauf hat er beschlossen, die Angelegenheit für sich zu lösen“, stellte der Staatsanwalt fest.

Der Angeklagte rief zunächst seine Schwägerin an und forderte sie auf, mit seinen drei Kindern in einen Park zu gehen. Als diese aus der Wohnung waren, marschierte er in die Küche, holte ein Messer und kündigte laut Staatsanwalt seiner Ehefrau an, er werde sie nun töten. Die 28-Jährige rief ihre Muter an und bat eindringlich um Hilfe. „Sie war in Panik. Während des Telefonats hat er auf sie einzustechen begonnen“, berichtete der Staatsanwalt. Der Ehemann fügte ihr Stichwunden im Hals, im Brust- und Bauchbereich sowie an den Extremitäten zu.

„Stiche waren sehr wuchtig“

Wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp den Geschworenen darlegte, war erst der letzte Stich unmittelbar tödlich. Auf die Frage, wie lange die Tathandlungen gedauert hätten, meinte der Sachverständige: „Die Stiche waren sehr wuchtig, sehr heftig. Das braucht Zeit. Das dauert länger.“ Es habe wohl eine bis zwei Minuten gedauert, ehe die dreifache Mutter infolge des erlittenen Blutverlusts verstarb.

Der 35-Jährige hatte sich nach der Tat das Leben nehmen wollen. Er überlebte den Aufprall auf dem betonierten Innenhof, musste nun aber aufgrund der erlittenen Knochenbrüche und einer schweren Wirbelverletzung auf einer Rollbahre in den Verhandlungssaal geschoben werden. Der Mann ist von der Hüfte abwärts gelähmt.

Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er bekräftigt, er habe seine Ehefrau töten wollen. „Was soll ich mit einer Frau, die mich nicht liebt?“, protokollierten die Kriminalbeamten, die ihn als Beschuldigten vernahmen. „Er ist umfassend geständig“, bekräftigte Verteidiger Arbacher-Stöger. Der Angeklagte selbst machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Bei der Strafbemessung waren das „außerordentlich hohe Ausmaß an Gewalt“ sowie die „grausame Tatbegehung“ erschwerend, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung ausführte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger waren damit einverstanden. (APA)

Hilfe für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und BeratungGewaltschutzzentren Österreich

Tel: 0800 / 700 217

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

·      www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)

·      www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)

·      www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.

Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Hilfe bei Suizidgefahr

Es gibt eine Reihe Hilfseinrichtungen und Anlaufstellen für Menschen in akuten Krisensituationen. Unter www.suizid-praevention.gv.at findet man Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken.

Telefonische Hilfe gibt es auch bei:

Kriseninterventionszentrum (Mo-Fr 10-17 Uhr): 01/406 95 95, kriseninterventionszentrum.at
Rat und Hilfe bei Suizidgefahr 0810/97 71 55
Psychiatrische Soforthilfe (0-24 Uhr): 01/313 30
Sozialpsychiatrischer Notdienst 01/310 87 79
Telefonseelsorge (0-24 Uhr, kostenlos): 142
Rat auf Draht (0-24 Uhr, für Kinder & Jugendliche): 147
Gesprächs- und Verhaltenstipps: bittelebe.at

Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken und Angehörige bietet auch der noch recht junge Verein „Bleib bei uns“. www.bleibbeiuns.at

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