Steuerliche Absetzbarkeit

Vereinsmeierei im Dienst der guten Sache

Die meisten spendenbegünstigten Organisationen sind derzeit freiwillige Feuerwehren.
Die meisten spendenbegünstigten Organisationen sind derzeit freiwillige Feuerwehren. IMAGO/Daniel Scharinger
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Gemeinnützige Vereine haben künftig bessere Chancen, es auf die Liste der Spendenbegünstigten zu schaffen. Und auch wer dort ehrenamtlich arbeitet, hat dann Aussicht auf ein Steuerzuckerl.

Seit Jahren wurde es gefordert, nun ist es fix: Ab dem kommenden Jahr werden Spenden und ehrenamtliche Arbeit steuerlich stärker begünstigt. Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 passierte am 14. Dezember den Nationalrat. Und trotz eines bis zuletzt umstrittenen Punktes – es ging um den Rechtsschutz für Organisationen, denen die Spendenbegünstigung wieder aberkannt werden soll – lässt sich eines nicht leugnen: Die Neuregelung bringt die Zivilgesellschaft ein gutes Stück weiter. Ja, sie ist ein „großer Wurf“.

Worum geht es konkret? Ab Jänner 2024 sind grundsätzlich alle gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke spendenbegünstigt und nicht mehr bloß einzelne. Und Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden innerhalb bestimmter Grenzen steuerbefreit.

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